Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Die feinen Unterschiede
4. Januar 2019, 13:38 Uhr aktualisiert am 4. Januar 2019, 13:38 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Straubing-Bogen
Über Krankheit und Tod zu sprechen fällt vielen Menschen schwer. Es sind Themen, die eher ausgespart werden und die so mancher vor sich herschiebt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, für den Fall vorzusorgen, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann.
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