Ex-Bürgermeister Krempl moniert unklare Gesetzeslage
"Ein Wischiwaschi-Gesetz"
18. Oktober 2019, 16:22 Uhr aktualisiert am 18. Oktober 2019, 16:22 Uhr
Die gefälschte Kommunalwahl in Geiselhöring 2014 war schon vor dem Urnengang ungültig. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Regensburg am 8. Oktober Schadenersatzklagen des Landkreises Straubing-Bogen und der Stadt Bogen zurückgewiesen. Zahlreiche rumänische Erntehelfer hätten von der Stadtverwaltung gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten dürfen. Der verantwortliche Bürgermeister war damals Bernhard Krempl. Den "schwarzen Peter" möchte er sich aber keinesfalls zuschieben lassen. Sein Standpunkt: Der Gesetzgeber hat keine klaren Fakten dazu geschaffen, wer unter welchen Umständen wählen darf.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat