Tote Graugans

Landratsamt warnt: Geflügelpest im Kreis Straubing-Bogen festgestellt


sized

Der Erreger wurde in einer toten Graugans nachgewiesen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Straubing-Bogen gibt es einen neuen bestätigten Fall von Geflügelpest. Wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervorgeht, wurde der Erreger bei einer in der Nähe von Mariaposching tot aufgefundenen Graugans nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch inzwischen bestätigt. Damit wurde die Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – im Landkreis Straubing-Bogen erneut amtlich festgestellt.

„Im aktuellen Jahr sind Deutschland- und EU-weit zwar deutlich weniger Infektionen mit HPAI zu verzeichnen als im Vorjahr, der Fund einer infizierten Graugans so früh in der Zugvogelsaison ist allerdings besorgniserregend", so Martin Sansoni, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Straubing-Bogen. "Das Wichtigste ist jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu vermeiden." Vogelgrippe verursacht bei Vögeln massive Krankheitserscheinungen und tötet viele Tiere.

Geflügelhalter sollten Vorsicht walten lassen

Das Risiko von Einträgen in Hausgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut aktuell noch als gering ein. „Trotzdem sollten alle Geflügelhalter die einschlägig empfohlenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent einhalten um jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel so sicher wie möglich zu vermeiden“, betont Sansoni.

Davon abgesehen gilt: Hunde und Katzen sollten in Uferbereichen von Gewässern, beispielsweise der Donau, nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden – denn schon durch Beschnuppern können die Haustiere den Erreger weiter verschleppen. Die Geflügelhalter im Landkreis Straubing-Bogen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) laut Pressemitteilung unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Vorsorglich auf Aufstallungspflicht vorbereiten

Zudem werden vorsorglich alle Geflügelhalter gebeten, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese unumgänglich werden könnte, sollte sich die Risiko-Einschätzung ändern. Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgerufen werden. Diese enthält unter anderem veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen.

Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten dennoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Wer einen betroffenen Wasser-, Raben- oder Greifvogel findet, sollte das dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) unter der Nummer 09421/973-168 melden. Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.