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Ausbreitung der Vogelgrippe in Ostbayern


Bereits in der letzten Woche wurden im Bereich Pittricher Vorland mehr als 20 tote Lachmöwen entdeckt. Nun wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Bereits in der letzten Woche wurden im Bereich Pittricher Vorland mehr als 20 tote Lachmöwen entdeckt. Nun wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Von Redaktion idowa

Ende April wurden hunderte tote Schwarzkofpmöwen im Landkreis Landshut gefunden, kurze Zeit später berichtete auch das Landratsamt Straubing-Bogen von mehr als 20 toten Lachmöwen. In allen Fällen wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Die Rede war von einem "hochdynamischen Seuchengeschehen", inzwischen hat sich die Lage aber etwas beruhigt.

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Die Kadaver wurden bereits in der vergangenen Woche im Bereich Pittricher Vorland nahe Kirchroth entdeckt, wie das Landratsamt Straubing am Donnerstag in einer Pressemitteilung mitteilte. Mehrere tote Tiere wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übergeben, welches nun das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 als Todesursache feststellte. Damit sind erstmals in diesem Jahr Fälle der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, im Landkreis Straubing-Bogen amtlich bestätigt.

Aufstallungspflicht endet zum 6. Juni

Ende April war es in ganz Bayern zu vielen Funden bei Wildvögeln gekommen, besonders bei wildem Wassergeflügel. Anfang April waren hunderte verendeter Schwarzkopfmöven am Wörthersee im Landkreis Landshut gefunden worden. Die Veterinäramter Landshut und Dingolfing-Landau veröffentlichten am 6. Mai eine Allgemeinverfügung, die auch eine risiko-orientierte Aufstallungspflicht für Geflügel beinhaltete. Es wurde zudem eine Sperrzone mit einem Radius von fünf Kilometern in der näheren Umgebung um den Wörther See eingerichtet. Aufgrund der raschen Ausbreitung und der hohen Anzahl an dokumentierten Funden ging das Veterinäramt Landshut von einem "hochdynamischen Seuchengeschehen" in der Wildvogelpopulation aus.

Inzwischen scheint sich die Lage beruhigt zu haben: Am 5. Juni gab das Landratsamt Landshut bekannt, dass die Geflügelpest im östlichen Landkreis Landshut und im westlichen Landkreis Dingolfing-Landau "als getilgt betrachtet" werden könne. Nach einer Risikoeinschätzung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ende die Allgemeinverfügung zum 6. Juni. Damit entfällt auch die Aufstallpflicht, Nutzgeflügel darf also wieder aus den Ställen gelassen werden.

"Aufgrund des weiterhin hohen Risikos einer Ausbreitung von HPAI-Virus H5 bei Wildvögeln" und des noch immer gegebenen Risikos einer Ansteckung von Nutzvögeln gelten laut Landratsamt aber weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, Ausstellungsverbote und ein Fütterungsverbot für Wildvögel in der Region.

60.000 Hühner mussten in Regenstauf getötet werden

Was passieren kann, wenn die Geflügelpest in einem großen Betrieb auftritt, wurde am 24. Mai andernorts deutlich: In einem Geflügelbetrieb in Regenstauf (Landkreis Regensburg) wurde die Vogelgrippe nachgewiesen, sämtliche 60.000 Hühner mussten dort aus Sicherheitsgründen getötet werden.

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Im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb wurde per Allgemeinverfügung eine Schutzzone eingerichtet, die die Regenstaufer Ortsteile Wöhrhof, Diesenbach, Karlstein, Kleinramspau, Steinsberg, Fidelhof, Fronau, Hagenau, Schneitweg, Medersbach, Regenstauf, Stadel, Ramspau, Münchsried und Kleeberg umfasst. Außerdem wurde im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone festgelegt, die die Gemeinden Bernhardswald, Holzheim, Lappersdorf, Regenstauf, Wenzenbach und Zeitlarn umfasst.

Lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte dürfen nicht aus diesen Gebieten herausgebracht werden, zudem gilt eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Nähere Infos gibt es auf der Homepage des Landkreises.

Toter Bussard in Landkreis Kelheim

Am Freitag, den 12. Mai, gab das Landratsamt Kelheim in einer Pressemitteilung bekannt, dass am Ufer der Großen Laaber im Gemeindebereich Langquaid ein toter Bussard gefunden wurde, der ebenfalls an der Vogelgrippe verendet ist. Da der Wörther See nur rund 25 Kilometer von der Landkreisgrenze entfernt liegt, geht das Landratsamt davon aus, dass der Erreger auch hier "nach wie vor in der lokalen Wildvogelpopulation vorhanden ist."

Warnung an Hunde- und Katzenhalter

Hunde und Katzen sollten aktuell vor allem an den Uferbereichen von Gewässern (z. B. an der Donau) nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern könnten die Haustiere den Erreger weiter verschleppen. Alle Geflügelhalter im Landkreis Straubing-Bogen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssten die Haltung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Keine toten Vögel einsammeln

Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten dennoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Wer einen betroffenen Wasser-, Raben- oder Greifvogel findet, soll das dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) melden (Telefon 09421/973-168). Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.