Landkreis Regensburg
Vogelgrippe: Verdachtsfall in Zeitlarn hat sich bestätigt
5. Februar 2017, 9:32 Uhr aktualisiert am 5. Februar 2017, 9:32 Uhr
Bisher war es nur ein Verdacht, nun ist es Gewissheit: Bei den vier verendeten Hühnern in Zeitlarn ist der H5N8-Virus nachgewiesen worden. Es ist bereits der vierte Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.
Im Falle der vier verendeten Hühner eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am Samstag die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagabend hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags gekeult. Aktuell gibt es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest (zwei Fälle in Hausgeflügelbeständen, zwei Fälle bei Wildvögeln).
Landratsamt hat weitere Geflügelpest- Restriktionszonen eingerichtet
Im Umkreis von mindestens drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters in Zeitlarn hat das Landratsamt einen Geflügelpest-Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Im Umkreis von zehn Kilometern wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die eingerichteten Restriktionszonen gelten ab sofort; sie erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg und den Landkreis Schwandorf.
Im Landkreis Regensburg umfasst der Sperrbezirk den Markt Lappersdorf (Ortsteile: Benhof, Gewald, Kareth, Lorenzen, Rodau, Schwerdnermühle, Stettwies, Ziegelhütte, Lappersdorf, Aschach, Oppersdorf, Pielmühle und Hohensand), den Markt Regenstauf (Ortsteile: Holz und Kerm), die Gemeinde Wenzenbach (Ortsteile Abbachhof, Oberackerhof, Unterackerhof, Gonnersdorf, Hölzlhof, Jägerberg und Thanhof) und die Gemeinde Zeitlarn (Ortsteile: Penthof, Regendorf, Riesen, Sandheim, Zeitlberg, Kunstmühle, Laub, Mühlhof, Neuhof und Zeitlarn).
Das Beobachtungsgebiet umschließt im Landkreis die Gemeinden Barbing, Bernhardswald, Holzheim a. Forst, Pentling, Pettendorf, Pielenhofen, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach und Wolfsegg sowie die Märkte Donaustauf, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf ).
Innerhalb der Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder eingeführt noch ausgeführt werden. Die Anordnungen gelten bis auf weiteres. Im Sperrbezirk sind 53 Geflügelhaltungen mit 2.115 gemeldeten Tieren, im Beobachtungsgebiet 335 Geflügelhalter mit knapp 347.000 gemeldeten Tieren davon betroffen. Die in den Restriktionsgebieten liegenden Geflügelhaltungen werden amtstierärztlich untersucht.
Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt Auskünfte.