Offiziell bestätigt:
Jetzt sind es drei Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Regensburg
2. Februar 2017, 13:26 Uhr aktualisiert am 2. Februar 2017, 13:26 Uhr
Im Falle der an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und des an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwans hat sich nun der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei beiden Wildvögeln die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt.
Bereits am Montag hat das Landratsamt um beide Fundorte im Radius von drei Kilometern ein Sperrgebiet sowie im Umkreis von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Auf dem Gebiet der Gemeinden Pentling und Sinzing sind 20 Ortsteile vom Sperrbezirk betroffen. Um das Gebiet der Gemeinde Pettendorf umschließt der Sperrbezirk auch die Märkte Laaber und Nittendorf sowie die Gemeinde Pielenhofen mit insgesamt 22 Ortsteilen. Innerhalb der Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Von den amtstierärztlichen Untersuchungen sind aktuell 92 Geflügelhaltungen mit insgesamt 961 gemeldeten Tieren in den beiden Wildgeflügelpest-Sperrbezirken betroffen; die Untersuchungen im Sperrbezirk Pettendorf haben heute begonnen.
Bereits seit Montag laufen die amtstierärztlichen Untersuchungen im Geflügelpest-Sperrbezirk Lappersdorf. Anlass war, dass am Sonntag bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt wurde.
Nähere Infos zu den Ortsteilen sowie zu den in den Restriktionszonen geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung unter www.landkreis-regensburg.de zu entnehmen.
Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.
Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.