Überprüfung der Corona-Maßnahmen

Polizisten in Straubing gefilmt: Eklat um Mahnwachen-Video


Die Polizei musste am Samstag bei einer Veranstaltung einschreiten. (Symbolbild)

Die Polizei musste am Samstag bei einer Veranstaltung einschreiten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am Samstag überprüfen Polizisten die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen bei einer Mahnwache in Straubing. Dabei eskaliert die Situation in Zusammenhang mit der Identitätsprüfung. Eine Frau zeichnet ein Video der Situation auf, das sie auf einem sozialen Netzwerk veröffentlicht. Wegen dieser Veröffentlichung ermittelt nun die Polizei.

Die Situation ist konfrontativ, so viel ist bereits nach einigen Sekunden Video klar. In Zusammenhang mit der Einhaltung von Corona-Maßnahmen bei der "Mahnwache und Meditation für das Grundgesetz" sieht man Polizisten, die auf dem Straubinger Stadtplatz am Samstag Personen kontrollieren. Die Frau, die das Video aufzeichnet, geht auf die Beamten zu. Sie fordert von den Polizisten, die ihrerseits gerade im Gespräch mit weiteren Personen sind, dass sie ihre Dienstausweise vorzeigen. Die Beamten kommen dem nicht nach und fordern Ihrerseits die Frau auf, sie nicht bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu stören. Die Filmerin wiederum wirft ihnen vor, dass sie wohl glaubten, alles zu dürfen, weil sie eine Uniform tragen würden. Der Eklat scheint perfekt, der Post mit dem betreffenden Video wird vielfach geteilt und verbreitet sich entsprechend schnell - unter anderem natürlich in Kreisen, die den Corona-Maßnahmen kritisch gegenüber stehen. Bis zum Montagabend haben es etwa 1.000 Personen geteilt.

Debatte zwischen Versammlungsteilnehmern und Passanten

Doch wie ist die Situation nun tatsächlich zu beurteilen, die sich bei der Veranstaltung am Samstag ereignet hat? Der zentrale Vorwurf der Filmerin: die Beamten hätten ihre Personalien nicht herausgegeben, obwohl sie dies auf Nachfrage müssten. Liegt hier also ein Fehlverhalten vor? Die Polizeiinspektion Straubing schreibt in einer entsprechenden Anfrage seitens idowa: "Laut Polizeiaufgabengesetz müssen sich Polizeibeamte auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen ausweisen, soweit der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Der Beamte nennt dem von einer Maßnahme betroffenen seinen Namen. Eine Dienstnummer gibt es bei der Bayerischen Polizei nicht." Gegenüber der Filmerin hätten die Beamten ihren Namen nicht genannt, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht Ziel der Maßnahme gewesen sei, sprich: Nicht sie wurde überprüft, sondern andere Personen.

Außerdem spricht die Frau mehrmals davon, dass die Polizisten sehr aggressiv bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorgehen würden. Im Rahmen des Videos ist zu bemerken, dass die Beamten stellenweise im Gespräch die Stimme anheben. Darüber hinaus lassen sich auf dieser Grundlage keine Anhaltspunkte für ein besonders rüdes Vorgehen finden. Seitens der Polizeiinspektion Straubing wird der entsprechende Vorwurf zurückgewiesen: "Ein aggressives Agieren der Beamten ist nicht zu erkennen. Die Beamten handelten besonnen und versuchten, die Situation im Rahmen eines Gespräches zu klären. Nachdem die Dame darauf nicht einging, wurde konkret aufgefordert, die polizeiliche Maßnahme nicht zu stören."

Einschreiten mussten die Beamten, weil sieben Teilnehmer der Versammlung keine oder nur eine mangelhafte Maske hatten, weshalb es zuvor zwischen den Versammlungsteilnehmern und Passanten zu einer heftigen Debatte über die Maskenpflicht gekommen war. Wegen der Verstöße erwartet die betreffenden Teilnehmer nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Insgesamt fanden sich zu Versammlungsbeginn laut Polizeiangaben circa zehn Teilnehmer ein.

Nachdem die Beamten mit der Kontrolle begonnen hätten, seien sie durch die Versammlungsteilnehmer erheblich behindert worden. Dabei sei dann auch das Video angefertigt worden, das anschließend unerlaubt in den sozialen Netzwerken veröffentlicht worden sei. Diesbezüglich seien Ermittlungen eingeleitet worden, wie die Polizei zu verstehen gibt.

Sind nun Fälle wie dieser an der Tagesordnung oder handelt es sich um eine Ausnahme? Wenigstens in Straubing scheint es sich noch um eine Ausnahme zu handeln. "Bei der Mehrzahl der Kontrollen in Zusammenhang mit den Auflagen der Infektionsschutzverordnung reagieren die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einsichtig. Allerdings kommt es bei den Kontrollen immer wieder zu Diskussionen mit Personen die den Infektionsschutzauflagen kritisch gegenüberstehen", heißt es seitens der Polizeiinspektion der Gäubodenstadt.