Amtsgericht Straubing

Urteil im Betrugsverfahren gegen Ehepaar


Der Vorsitzende Richter machte nach einem rund achtstündigen letzten Sitzungstag keinen Hehl daraus, wie er die Taten einstufte: "Das ist ganz normale Kleinkriminalität."

Der Vorsitzende Richter machte nach einem rund achtstündigen letzten Sitzungstag keinen Hehl daraus, wie er die Taten einstufte: "Das ist ganz normale Kleinkriminalität."

Bereits nach drei und nicht wie geplant nach fünf Verhandlungstagen sprach das Schöffengericht das Urteil in einem Betrugsverfahren gegen ein Ehepaar aus Straubing. Danach muss der 34-jährige Mann für weitere zweieinhalb Jahre in Haft, seine 28-jährige Noch-Ehefrau erhielt eine Bewährungsstrafe von elf Monaten.

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