Amtsgericht Straubing

"Zeit für Sühne": Fahrer von tödlichem Unfall bei Mitterfels verurteilt

Ein 26-Jähriger verursacht einen schweren Unfall bei Mitterfels, weil er nachts betrunken unterwegs ist. Nach dem Tod von zwei jungen Menschen ist in Straubing das Urteil gefallen.


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Der Unfallverursacher im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Straubing. Er wurde wegen des Todes zweier junger Menschen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Drei Jahre Haft: Dazu hat das Schöffengericht einen 26-Jährigen am Mittwoch vor dem Straubinger Amtsgericht am zweiten Verhandlungstag verurteilt. „Für was eigentlich?“, fragt Richter Achim Kinsky. Weil jemand meine, sich einen schönen Abend mit ein paar Bier zu machen und sich anschließend ans Steuer setzen zu müssen?

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9 Kommentare:


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Erwin G.

am 23.05.2024 um 21:43

Sehr tragisch. Hier hätte die Null-Promille-Grenze 2 Leben retten können. Aber bei einem Volk von Trinkern und Alkoholikern wohl leider nicht machbar!



Johann K.

am 17.05.2024 um 19:44

Ein ganz schrecklicher Unfall mit vielen Opfern und unbeschreiblichen Leid für die Angehörigen. Aber ist es richtig, den Unfallverursacher vom ersten Tag an in den Medien derart durch Dreck zu ziehen. Sachlicher Journalismus sollte anders sein. Die ganzen Berichterstattungen spiegeln nur das Leid der Opfer wieder. Auch der Verursacher ist in gewisser Weise Opfer und seine Frau und Tochter leiden nun auch an den Folgen der vielleicht gerechten Strafe aber sicher auch an der medialen Hinrichtung durch die Presse.



Erwin G.

am 23.05.2024 um 21:43

Vollkommen richtig!



Simona C.

am 20.05.2024 um 13:49

Hallo Herr K., unsere Berichterstattung über den Unfallverursacher basiert auf Aussagen des Mannes vor Gericht, auf den Aussagen des Richters sowie des Verteidigers. Dass es in einem Prozess, bei dem es um den Tod zweier junger Menschen geht, das Leid ihrer Familien im Vordergrund steht, ist wohl nachvollziehbar. Inwiefern wir dadurch den Unfallverursacher, wie Sie schreiben, "durch den Dreck" ziehen, erschließt sich uns allerdings nicht. Immerhin sind wir in unserem Bericht an mehreren Stellen auch auf die Perspektive des Angeklagten eingegangen. Dürfen wir fragen, welche Stellen unseres Berichtes Sie konkret kritisieren? Grüße aus der idowa-Redaktion



Frank H.

am 16.05.2024 um 14:39

Vielleicht könnte man dem Unfallverursacher die Gelegenheit bieten, seine Reue in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen. Etwa indem er einige Monate bei Veranstaltungen der Polizei oder Vorträgen in Fahrschulen erklärt, welche katastrophale Schuld man durch solches Fehlverhalten auf sich laden kann. So etwas direkt vom Täter zu hören hätte sicher mehr Gewicht als Zeitungsberichte und erhobene Zeigefinger, und die Chance aus seinen Fehlern zu lernen würde anderen vielleicht mehr nutzen als die Genugtuung ihn im Gefängnis zu wissen.



Karl B.

am 15.05.2024 um 21:03

Warum heisst es in der Bildunterschrift "der mutmassliche Unfallverursacher" ? Gibt es fuer die Redaktion moegliche Zweifel an seiner Alleinschuld, dann teilen Sie das Ihren geneigten Lesern mit. Wenn nicht, dann benutzen Sie bitte keine derart euphemistischen Umschreibungen.



Simona C.

am 17.05.2024 um 09:10

Hallo Herr B., vermutlich haben wir im Eifer des Gefechts zunächst vergessen, die Bildunterschrift zu aktualisieren - was natürlich nicht passieren darf, da haben Sie recht. Seit der vollständigen Fassung sollte dies jedoch passen. Viele Grüße aus der idowa-Redaktion



Karl B.

am 16.05.2024 um 21:02

Danke Frau Simona C. Ich darf trotzdem nachfragen, warum er in Ihrer geschaetzten Redaktion selbst nach, ich wiederhole: NACH der Verurteilung immer noch als "mutmasslicher Unfallverursacher" galt. Ich weiss, der Teufel liegt im Detail. Details werden heutzutage gern und vermutlich unbeabsichtigt uebersehen. Spricht Sie frei von Schuld.



Simona C.

am 16.05.2024 um 12:15

Hallo Herr B., als mutmaßlicher Unfallverursacher wurde der Angeklagte vor dem Urteil bezeichnet, weil bis dahin vom Gericht aus die Unschuldsvermutung greift. Das soll keine euphemistische Umschreibung sein, sondern lediglich eine rechtskonforme Bezeichnung des Angeklagten bis zur Entscheidung des Gerichts. Grüße aus der idowa-Redaktion



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