Urteil im Vergewaltigungsprozess

3 Jahre und 10 Monate! Vergewaltiger auf dem Gäubodenvolksfest wandert hinter Gitter


Der Angeklagte und sein Strafverteidiger. (Foto: Harald Keller)

Der Angeklagte und sein Strafverteidiger. (Foto: Harald Keller)

Von idowa/hk

Jetzt steht das Urteil fest: Drei Jahre und zehn Monate brummte das Landgericht Deggendorf dem Iraker auf, der auf dem Gäubodenvolksfest eine 17-Jährige vergewaltigt hatte.


Im Verlaufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Asylbewerber in Ergolding ein 14-jähriges Mädchen sexuell belästigt hatte. Zudem war er aktenkundig geworden wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. Dafür hatte er im April 2013 eine Jugendstrafe von 10 Monaten Haft zur dreijährigen Bewährung bekommen.

Als das Straubinger Opfer, eine 17-jährige Schülerin, aussagen sollte, war das wegen der inneren Erregung des Mädchens nicht möglich. "Diese fünf bis sieben Minuten der Vergewaltigung haben das Leben meiner Mandantin komplett verändert", erklärte Opferanwältin Anja Heyl der Kammer, die dann die Folgen der Tat für ihre Mandantin schilderte wie Schlafstörungen, Angstzustände, sich zu Hause einkapseln oder dass das Mädchen jetzt immer von der Schule abgeholt werden muss.

Vier Maß Bier und etliche Schnäpse

Staatsanwalt Wunderer ließ in seinem Plädoyer das gesamte Tatgeschehen nochmals Revue passieren und kreidete dem körperlich überlegene Angeklagten dabei besonders an, dass er seine Tat mit Gewalt an einem einsamen Ort unter Ausnutzung der schutzlosen Lage seines Opfers begangen habe. Wunderer hielt dem Mann aber zugute, dass nach vier Maß Bier und etlichen Schnäpsen die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.

Wunderer sprach sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus, weil der Angeklagte - obwohl bei der Tat nur wenige Wochen vom 21. Lebensjahr entfernt - aufgrund seiner Lebensumstände noch keine abgeschlossene Persönlichkeitsentwicklung habe.

Geständnis ohne Reue?

Opferanwältin Heyl verlangte in ihrem Plädoyer vehement mit dem Angeklagten ganz anders umzuspringen und nannte diesen wegen seiner immer gleichen Tatmuster beim Heranmachen an weibliche Opfer einen Serientäter. Das Geständnis nannte die Anwältin ein Geständnis ohne Reue. "Die bisher vorgetragenen Strafmilderungsgründe müssen wir wohl hinnehmen", meinte Heyl, die sich für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht aussprach.

Verteidiger Gerhard Vaitl schilderte in seinem Plädoyer das schwere Leben seines Mandanten, bestritt auch nicht die schwere der Tat, betonte jedoch die Enthemmung durch den Alkohol und dass sein Mandant dem Opfer die Aussage erspart habe.

In seinem letzten Wort vor dem Urteil entschuldigte sich der Iraker von Herzen, wie er sagte, für seine Tat.

Landgerichtsvizepräsidentin Gisela Schwack verkündete nach eineinhalbstündiger Beratung eine Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten.