Geflügelpest

Auch Straubing erlässt Allgemeinverfügung


Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk" steht an einer Straße. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk" steht an einer Straße. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Von Redaktion idowa

Nach dem Landkreis Straubing-Bogen hat nun auch die Stadt Straubing eine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass sich die Geflügelpest zuletzt in Bayern ausgebreitet hat. Zuletzt traten Fälle von Geflügelpest in den Landkreisen Starnberg, Passau, Bayreuth und Haßberge auf. Nach dem Ausbruch in Passau befürchtet der Landkreis Straubing-Bogen, dass das Virus über Wildvögel an der Donau auch in den Landkreis eingeschleppt werden könnte. Er hat deswegen am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen, am Dienstag zog auch die Stadt Straubing nach. Geflügelhalter müssen nun bestimmte Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen einhalten, gleichzeitig sind Geflügelmärkte bis auf weiteres im Stadtgebiet untersagt. Zudem gilt in der Stadt ein allgemeines Fütterungsverbot für am Wasser lebende Wildvögel wie etwa Enten und Schwäne.

Die Geflügelpest kommt vor allem bei Wasservögeln vor, für Menschen gilt sie als ungefährlich. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.