Landkreis Regensburg
Demo vor Verwaltungsgericht: Flüchtlinge kämpfen um Bleiberecht
22. Januar 2014, 8:04 Uhr aktualisiert am 22. Januar 2014, 8:04 Uhr
Am Ende lagen sich Mohammad Kalali und seine Unterstützer im Gerichtssaal in den Armen: Dem 35-jährigen Iraner, der intensiv an den Asylbewerber-Protesten in Deutschland beteiligt ist, wurde die "Flüchtlingseigenschaft" zugesprochen. Nicht so jedoch seinem Landsmann Omid Moradian, 29, dessen Klage als unbegründet abgewiesen wurde.
Selten gibt es am Regensburger Verwaltungsgericht so viele interessierte Zuhörer: Rund 40 Unterstützer der Flüchtlinge beobachteten am Dienstagvormittag die beiden Asyl-Verhandlungen. Zuvor hatten sich die vorwiegend jungen Leute vor dem Gericht mit Spruchbändern und Plakaten zu einer Kundgebung aufgestellt, um auf die Probleme der Asylbewerber aufmerksam zu machen. Kalali und Moradian verlasen dort eine Erklärung.
Sie kritisierten, dass Asylbewerber dargestellt würden als "Menschen, die für die Sicherheit der Bürger in Lagern leben müssen, die Residenzpflicht haben müssen, Essenspakete erhalten, oder die wie beschädigte Güter abgeschoben werden in die Herkunftsländer". Die Identitäten dieser Länder aber seien verkettet mit Ausbeutung, Kolonialismus, Krieg, Armut, Tyrannei, Sanktionen und Diskriminierung. Die europäischen Staaten seien nicht in der Position, "die Gründe unserer erzwungenen Migration in Gerichten zu hinterfragen und darüber zu urteilen". Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Dienstag müsste zumindest Kalali allerdings sehr zufrieden sein. Ihm wurde vom Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugesprochen, dass er die "Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft" erhält. In einem ersten Verfahren war Kalali mit diesem Anliegen noch gescheitert. Das BAMF erteilte lediglich einen Abschiebeschutz, damit hatte der Iraner weniger Rechte als ein anerkannter Flüchtling. Vorsitzende Richterin Eva Mühlbauer stellte fest, dass "einige Dinge nicht richtig gelaufen sind". Kalali sei bereits während der Zeit des Erstverfahrens an exponierter Stelle politisch aktiv gewesen. Es spreche viel dafür, dass jemand, der in Deutschland so auftritt, in seinem Heimatland gefährdet ist.