Kreistagswahl Straubing-Bogen

Die Angst vor der Nachwahl: Hohe Kosten, geringe Wahlbeteiligung, verzerrte Ergebnisse


So leer wird der große Sitzungssaal in Zukunft oft sein. (Foto: usa)

So leer wird der große Sitzungssaal in Zukunft oft sein. (Foto: usa)

Von Uschi Ach

Dass es ihn bald nicht mehr geben wird, steht fest, doch in welchem Umfang wird er nachgewählt ? Heftige Diskussionen folgten am Montag im Kreistag dem Eilantrag der CSU. Darin sollten die Kreisräte eine Aufforderung ans Ministerium unterstützen, damit der Kreistag nur in Geiselhöring nachgewählt werden muss. Die Gründe: Zum einen wird eine sehr geringe Wahlbeteiligung und damit eine Verzerrung der Wahlergebnisse befürchtet, zum anderen werden die Kosten einer landkreisweiten Wahl bei rund 100.000 Euro liegen.

Es war die letzte Sitzung des Kreistags vor seiner Auflösung und so waren auch fast alle Kreisräte gekommen. Sie waren gespannt, ob sich die in den Fokus der Ermittlungen gerückte Geiselhöringer Kreisrätin trotz der Ereignisse der vergangenen Woche unter den Anwesenden befinden wird. Sie kam nicht und ließ sich entschuldigen, obwohl der strittigste Punkt auf der Tagesordung ihre Heimatgemeinde und ihre Partei betraf: der Eilantrag der CSU-Fraktion bezüglich der im Januar oder Februar anstehenden Kreistagsnachwahl.

Nachwahl verursacht hohe Kosten

Der Dringlichkeitsantrag war in drei Punkte unterteilt. Im Wortlaut: (Satz eins) Der Kreistag verurteilt ganz entschieden die Wahlrechtsverstöße, die bei den Kommunalwahlen in der Stadt Geiselhöring festgestellt wurden. (Satz zwei) Der Kreistag fordert die Regierung von Niederbayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Nachdruck auf, die Nachwahl des Kreistags auf das Gebiet der Stadt Geiselhöring zu beschränken. Er lehnt eine Nachwahl im gesamten Kreisgebiet entschieden ab. (Satz drei) Der Kreistag fordert den Landtag auf, das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz zu ändern und den Rechtsaufsichtsbehörden mehr Ermessensspielraum bei der Festlegung des Umfangs von Nachwahlen einzuräumen.

Anschließend las Landrat Josef Laumer die Begründung vor. Grundsätzlich seien Wahlrechtsverstöße, die das Ergebnis verfälschen, dem Ansehen der Demokratie abträglich und eine Korrektur somit zwingend erforderlich. Diese müsse aber mit Augenmaß erfolgen. Da sich die Verstöße auf das Gebiet der Stadt Geiselhöring beschränkt hätten, müsse dies auch für die Nachwahl gelten. Auch deshalb, weil eine landkreisweite Nachwahl hohe Kosten verursachen, die vom Steuerzahler getragen werden müssten. Außerdem würden Kandidaten und Parteien finanziell und organisatorisch stark belastet. Nicht zuletzt lehne die Bevölkerung eine landkreisweite Nachwahl ab. Da in Geiselhöring selbst mit einer hohen Wahlbeteiligung zu rechnen sei, nicht aber im restlichen Landkreis, mindere dies die Wahlchancen der Bewerber aus den anderen Gemeinden. "Im Vergleich ist eine örtlich beschränkte Nachwahl mit leicht veränderten Listen der geringere Eingriff in die Gleichheit der Wahl."

"52.000 Wähler haben ehrlich gewählt"


In seiner ergänzenden Begründung legte CSU-Fraktionsvorsitzender Erwin Kammermeier dar, dass immerhin über 52.000 Wähler ehrlich gewählt hätten, dagegen stünden in Geiselhöring einige wenige Hundert Wähler beschränkt auf zwei bis drei Wahlbezirke. Deshalb sei eine beschränkte Wahl wünschenswert und anzustreben.

"Wir müssen uns an die Gesetze halten"

Diese Gedankengänge im Antrag - zumindest Satz zwei und Satz drei - wollten die anderen Fraktionen aber so nicht zulassen. Doch vorweg: Einer Meinung mit den CSU-Kreisräten waren alle Fraktionen darin, dass die Geiselhöringer Wahlrechtsverstöße verurteilungswürdig sind. Deshalb stimmten sie dem ersten Satz des Antrags am Ende der langen und hitzig geführten Diskussion zu.

Schon aber beim Punkt zwei schieden sich die Geister erheblich. So machten die Fraktionsvorsitzenden von SPD/Grüne, Heinz Uekermann, und FW/FDP, Franz Xaver Stierstorfer, und von ÖDP/PU, Bernhard Suttner unisono deutlich, dass ihre Fraktionen nur zustimmen würden, wenn sich die Rechtslage tatsächlich geändert hätte. Bei der geltenden Rechtslage aber würde von der Regierung und dem Staatsministerium eine Rechtsbeugung gefordert. "Wir müssen uns an die Gesetze halten." Deshalb würden ihre Fraktionen diesen Punkt nicht mittragen. Dies unterstrichen die Kreisräte der verschiedenen Fraktionen in ihren Redebeiträgen ebenso.