Nach Bluttat von Oberzeitldorn

Er muss für zehn Jahre hinter Gitter


Im "Schwangerenmord" von Oberzeitldorn ist am heutigen Freitag vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gefallen. Der angeklagte 40-jährige Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen muss wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs für zehn Jahre in Haft.

Im "Schwangerenmord" von Oberzeitldorn ist am heutigen Freitag vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gefallen. Der angeklagte 40-jährige Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen muss wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs für zehn Jahre in Haft.

Von Matthias Jell und Redaktion idowa

Er hat das Leben von zwei Menschen auf dem Gewissen: das seiner damals 45-jährigen Ex-Freundin und das des gemeinsamen, noch ungeborenen Kindes. Dafür wurde der 40-Jährige aus dem Landkreis Straubing-Bogen am heutigen Freitag vor dem Landgericht Regensburg zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Im September 2016 ereignete sich die Gräueltat im beschaulichen Oberzeitldorn bei Kirchroth. Bereits zu dieser Zeit bestand ein Kontaktverbot gegen den Ex-Freund der Getöteten. Dieses Kontaktverbot war gerichtlich durchgesetzt worden. Er hätte sich dem Haus der Frau also gar nicht mehr nähern dürfen. Er tat es aber trotzdem. In dem Haus kam es dann einmal mehr zu einem fürchterlichen Streit. Plötzlich sah der Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen rot, schnappte sich ein Messer und stach kaltblütig zu. Das noch ungeborene Kind der 45-Jährigen war sofort tot, die Frau erlag wenig später ihren schweren Verletzungen.

Bereits kurz nach der Tat richtete sich der Verdacht gegen den Ex-Freund der Getöteten. Zum einen war den Ermittlern das Kontaktverbot bekannt, zum anderen war der Mann spurlos verschwunden. Er war unmittelbar nach der Tat geflohen, war dann auf der A7 bei Illertissen in einen Verkehrsunfall verwickelt, landete im Krankenhaus, flüchtete dort erneut und wurde schlussendlich dingfest gemacht.

Vor Gericht bestanden keine Zweifel mehr an der Schuld des heute 40-Jährigen, der letztlich nicht nur seine Ex-Geliebte, sondern auch sein eigenes Kind getötet hatte. Laut Anklage hatte sich die 45-jährige Frau noch im März 2016 mit dem Sperma des Mannes in Tschechien künstlich befruchten lassen. In der Folgezeit kam es allerdings immer wieder zu heftigsten Streitereien. Deshalb hatte die Frau auch die Beziehung beendet und ein Kontaktverbot beantragt.

Am Freitag fiel vor dem Landgericht Regensburg das Urteil. Demnach muss der 40-Jährige für zehn Jahre ins Gefängnis. Er wurde allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs verurteilt. Der zuständige Richter sah es als erwiesen an, dass die Tat im Affekt geschah. Die Verteidigung hatte zuvor für acht Jahr Haft plädiert, die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine lebenslängliche Strafe wegen Mordes gefordert.