Landkreis Regensburg

Erster Wolbergs-Prozess geht wohl in Revision


Joachim Wolbergs war im ersten Prozess schuldig gesprochen worden. Von einer Strafe hatte das Gericht abgesehen.

Joachim Wolbergs war im ersten Prozess schuldig gesprochen worden. Von einer Strafe hatte das Gericht abgesehen.

Von Redaktion idowa

Gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten aus dem ersten Prozess könnte der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bald ein weiteres Mal vor Gericht aussagen müssen. Die drei Verurteilten wie auch die Staatsanwaltschaft Regensburg hatten gegen die Urteile Revision eingelegt. Mit dem Verfahren muss sich dann wohl der Bundesgerichtshof beschäftigen.

Entsprechendes hat die Pressestelle des Landgerichts Regensburg am Donnerstagnachmittag bestätigt. Demnach beginnt das Revisionsverfahren zur Nachprüfung der Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof.

"Auf 975 DIN A4-Seiten hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg ihr am 3. Juli 2019 verkündetes Urteil im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl begründet", heißt es in der dazu veröffentlichten Pressemitteilung. Der Bauträger und sein früherer Mitarbeiter waren nach 59 Hauptverhandlungstagen wegen Vorteilsgewährung und Verstoß gegen das Parteiengesetz verurteilt worden. Volker Tretzel wurde zu einer Bewährungs-, Franz W. zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ebenfalls verurteilt wurde Joachim Wolbergs wegen zweier Fälle von Vorteilsgewährung. Das Gericht hatte in seinem Fall von einer Strafe abgesehen. Von allen übrigen Vorwürfen waren die Angeklagten freigesprochen worden, Norbert Hartl vollständig. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und sämtliche Angeklagten bis auf Norbert Hartl hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

Das Urteil geht den Beteiligten nun noch einmal schriftlich zu, dann haben die Revisionsführer einen Monat lang Zeit, ihre Begründungen für die Revision beim Landgericht Regensburg einzureichen.

Zuständiges Revisionsgericht wäre der Bundesgerichtshof. Zu den Begründung wird dann auch die Verteidigung von Wolbergs, Tretzel und Franz W. gehört. Wann mit einer Entscheidung des Revisionsgerichts gerechnet werden kann, lässt sich nicht prognostizieren.