Regensburger Mammut-Prozess
Staatsanwaltschaft und Angeklagte gehen in Revision
10. Juli 2019, 8:51 Uhr aktualisiert am 10. Juli 2019, 14:34 Uhr
Nach dem Regensburger Korruptionsprozess wollen nun neben Staatsanwaltschaft alle Angeklagten außer Norbert Hartl gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg Revision einlegen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Bis auf Norbert Hartl, der vom Landgericht Regensburg freigesprochen wurde, gehen alle Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 3. Juli in Revision. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des derzeit noch immer suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hatten dies bereits kurz nach dem Urteilsspruch verkündet. Nun teilte die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer laut Pressesprecher Thomas Polnik mit, dass auch Bauunternehmer Volker Tretzel und Franz Wild in Revision gehen wollen.
Das Regensburger Landgericht hatte Joachim Wolbergs lediglich in zwei Fällen der Vorteilsnahme schuldig gesprochen, sanktioniert wurden diese nicht. Der Bauunternehmer Tretzel wurde wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Er soll zudem 500.000 Euro an wohltätige Einrichtungen zahlen. Franz Wild wurde wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.
Fall könnte beim Bundesgerichtshof landen
Die Frist, zu der das schriftliche Urteil fertig gestellt werden muss, endet am 30. Oktober. Sobald das Urteil zugestellt wurde, haben alle Angeklagten, die in Revision gehen möchten, einen Monat Zeit, diesen Schritt zu begründen. Die Gegenseite erhält jeweils die Revisionsbegründung und kann dann eine Gegenerklärung abgeben. Danach ordnet die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer an, dass die Akten an das Revisionsgericht geschickt werden. Zuständig wäre in diesem Fall der Bundesgerichtshof.
Zuständig für die Weiterleitung der Akten ist die Staatsanwaltschaft. Zunächst leitet die Staatsanwaltschaft Regensburg die Akten dem Generalbundesanwalt zu, der sie dann zusammen mit seinem Antrag dem Bundesgerichtshof vorlegt. Zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Generalbundesanwalts erhält die Verteidigung rechtliches Gehör. Den restlichen Ablauf des Revisionsverfahrens bestimmt der Bundesgerichtshof.
Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist laut Landgericht schwer abzuschätzen.
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