Landkreis Regensburg

Revision im Strohballenmord


Symbolbild: dpa

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Von alf

Der am 21. Dezember von einer Schwurkammer des Landgerichts Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilte, heute 33-jährige Neffe des vor knapp sechs Jahren ermordeten Karl H. (+ 48) hat durch seinen Verteidiger Michael Haizmann (Regensburg) Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen lassen. Damit müssen sich die Bundesrichter zum zweiten Mal mit dieser Gewalttat befassen.

Wie ausführlich berichtet, war Thomas L. im Mai 2008 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg in einem aufwendigen Indizienprozess in dubio pro reo freigesprochen worden. Nach mehr als einjähriger Untersuchungshaft wurde Thomas L. wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach Anhörung von rund 60 Zeugen und Gutachtern waren damals die Richter "im Ergebnis nicht überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat". Vielmehr zogen sie - wie auch sein Verteidiger - in Erwägung, dass ebenso gut ein anderer als Täter in Betracht kommen könne. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Bruders des Getöteten - der als Nebenkläger auftritt - hob der Bundesgerichtshof im März 2009 dieses Urteil auf, verbunden mit der deutlichen Schelte einer lückenhaften und rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung.

Nach einer zweimonatigen Prozessdauer mit annähernd 20 Verhandlungstagen kamen im Dezember vergangenen Jahres andere Richter am Landgericht Regensburg zu der Überzeugung, dass nur Thomas L. der Täter sein kann. Dabei standen ihnen keine anderen Beweismittel zur Verfügung als im ersten Tatsachenrechtszug. Ihr Urteil stützten sie dabei auf die Auswertung der Handyortungen des Angeklagten, des Opfers und seiner Angehörigen sowie die Tatsache, dass Thomas L. seine Schulden mit 500-Euro-Scheinen beglich, die nachweislich aus dem Besitz seines Onkels stammten. Nach Verkündung des Urteils wurde Thomas L. wegen Fluchtgefahr wieder in Untersuchungshaft genommen.