Straubing
Essens-Diebstähle in der JVA? Das sagt die Leitung
10. Juni 2019, 7:00 Uhr aktualisiert am 6. April 2023, 19:48 Uhr
Diebstähle im Hochsicherheitsgefängnis, und das vor den Augen der leitenden Beamten? Die Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt Straubing, mit denen die Soligruppe Nürnberg der Gefangenengewerkschaft GG/BO an die Öffentlichkeit geht, klingen gravierend. Das Bild, das die Gewerkschaft von der JVA zeichnet, kann Anstaltsleiter Hans Jürgen Amannsberger nicht nachvollziehen. Es habe lediglich vereinzelte Unregelmäßigkeiten gegeben, Konsequenzen seien gezogen worden.
Die Geschichten, die sich laut Gefangenengewerkschaft hinter den Mauern der JVA Straubing abspielen sollen, sind unschön. Demnach klauen sich die Gefangenen gegenseitig das Essen aus den Gemeinschaftskühlschränken. Die Gewerkschaft verweist auf eine Petition, die Insassen der JVA im Februar an den bayerischen Landtag gerichtet haben. Diese betrifft die verschließbaren Kühlfächer in den Gemeinschaftskühlschränken. Hintergrund: Gefangene können beim Anstaltskaufmann, einer Art "Gefängnis-Supermarkt", Waren wie Wurst, Käse oder andere Lebensmittel einkaufen. Zur Aufbewahrung gibt es in der JVA seit 2010 Gemeinschaftskühlschränke mit absperrbaren Kühlfächern.
Die Kritik der Gefangenengewerkschaft: Diese Kühlfächer seien viel zu leicht zu knacken. Somit käme es ständig zu Diebstählen aus den Fächern, und die Anstaltsleitung tue nichts dagegen. Anstaltsleiter Hans Jürgen Amannsberger sieht das anders: Als die Kühlfach-Aufbrüche bekannt wurden, habe das Personal gehandelt: "Zur Verbesserung wurde entschieden, dass an der Rückwand der Fächer ein breitmaschiges Lochblech angebracht wird, damit Gegenstände aus den einzelnen Fächern nicht versehentlich in ein tiefergelegenes Fach durch den etwa drei Zentimeter breiten Spalt fallen können oder Gegenstände durch diesen Spalt von einem Fach herausgezogen werden können." Angedacht sei auch eine Videoüberwachung für die Räume, in denen die Kühlschränke stehen. Dabei müsste laut Amannsberger aber auch das staatliche Bauamt einbezogen werden.
Auf den Inhalt der Petition sei damit bereits reagiert worden, sagt der Leiter auf Anfrage von idowa. Ein flächendeckendes Problem seien die Diebstähle aber aus seiner Sicht nie gewesen: "Nach Mitteilung der Betreuungsbeamten in den Unterkunftshäusern der Justizvollzugsanstalt Straubing kommt es in Einzelfällen dazu, dass Mitgefangene die Kühlfächer der Gemeinschaftskühlschränke aufbrechen."
Der JVA-Chef weist in diesem Zusammenhang auch den Vorwurf der Gewerkschaft zurück, dass Schließzylinder an den Kühlfächern trotz verloren gegangener Schlüssel oder manipulierter Schlösser nicht ausgetauscht würden. "Es kann vorkommen, dass Mitgefangene ihren Schlüssel manipulieren oder ein Schlüssel abgenutzt wurde, sodass im Einzelfall ein fremdes Schloss geöffnet werden kann. In einem derartigen Einzelfall würde eine Nachrüstung des Kühlfachschlosses durchgeführt", teilt Amannsberger mit.
Und wie sieht es generell mit der Versorgung der Gefangenen aus? Auch hier sieht die Gefangengewerkschaft Handlungsbedarf. In der betreffenden Pressemitteilung heißt es wörtlich: "Die Lage der Gefangenen ist flächendeckend prekär. Die Versorgung mit Lebensmitteln außerhalb der normalen, oft unzureichenden Speiseausgabe ist nur über den Anstaltsmarkt möglich. Aufgrund der Monopolstellung dieser Anbieter ist das Angebot stark eingeschränkt und überteuert."
Unzureichende Speiseausgabe? Hans Jürgen Amannsberger bezeichnet das als "unzutreffend". Natürlich könne man es bei einer Gemeinschaftsverpflegung nicht jedem recht machen. "Jedoch gibt es über die Gefangenenverpflegung auch von Seiten der Gefangenen so gut wie keine Beschwerden, weil sie gut ist", sagt Amannsberger.
Und weiter: "Unzutreffend ist auch die Aussage, dass das Warensortiment des Anstaltskaufmannes stark eingeschränkt ist. So kann alleine in der Justizvollzugsanstalt Straubing aus über 1.500 Artikeln ausgewählt werden. In der Regel entsprechen die Preise dem Preisniveau von Lebensmittelgeschäften in Freiheit, wobei wegen des erhöhten Bearbeitungsaufwandes ein externer Kaufmann insbesondere für die Logistik moderate Aufschläge erheben muss, um wirtschaftlich arbeiten zu können."
Der JVA-Leiter meldet außerdem Zweifel an, ob die in der Petition der Gefangenen-Gewerkschaft beanstandeten Verhältnisse überhaupt noch aktuell sind. Die Dienstleistung des Gefangenenkaufmanns sei erst kürzlich neu ausgeschrieben und besetzt worden. "Seit der Aufnahme der Tätigkeit des neuen Kaufmannes sind mir keinerlei Beschwerden bekannt geworden."
Die Entscheidung, ob die Petition Gehör findet und ob ihr nachgegangen wird, liegt nun beim Bayerischen Landtag.