Zweite Anklage nicht zugelassen
Fall Wolbergs: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
13. März 2019, 12:20 Uhr aktualisiert am 13. März 2019, 12:20 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Regensburg legt gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs wegen IZ-Spenden durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sofortige Beschwerde ein. Das teilte Oberstaatsanwalt Dr. Markus Riedhammer am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg teilt demnach nicht die Rechtsauffassung der 5. Kammer des Landgerichts, dass bei allen Anklagepunkten der zweiten Anklage wegen Spenden im Zusammenhang mit dem Regensburger Immobilienzentrums (IZ) eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen bestehe, die schon Gegenstand des vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg anhängigen Verfahrens wegen Spenden im Zusammenhang mit dem Bauteam Tretzel (BTT) aus den entsprechenden Zeiträumen seien. Ein Verfahrenshindernis wegen anderweitiger Rechtshängigkeit liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft könne bei Spenden von unterschiedlichen Spendern zu unterschiedlichen Zeitpunkten nicht von einer einheitlichen prozessualen Tat ausgegangen werden. Die vom Landgericht gewählte rechtliche Konstruktion, die an sich getrennten Lebenssachverhalte als eine Tat zu behandeln, da die fraglichen Spenden anschließend unrichtig in die Rechenschaftsberichte der (Bundes-)SPD aufgenommen worden seien, trägt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht.
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