Vorwurf der versuchten Tötung konnte nicht nachgewiesen werden
Fünf Jahre Haft für Messerattacke
26. Januar 2021, 17:37 Uhr aktualisiert am 26. Januar 2021, 17:37 Uhr
Von
Michael Bothner
Mitte 2019 hatte ein heute 24-Jähriger einen Mann mit einem Cuttermesser schwer verletzt. In ihrer Urteilsbegründung sieht das Gericht den Vorwurf des versuchten Totschlags am Ende aber nicht als belegbar. Die Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung muss der Angeklagte in einer Erziehungsanstalt verbringen.
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