Bogen/Regensburg

Heimtücke oder Verzweiflung? Mord-Prozess gegen 58-jährigen Bogener hat begonnen


In diesem Haus ereignete sich die Tat. (Foto: Mathias Adam)

In diesem Haus ereignete sich die Tat. (Foto: Mathias Adam)

Von alf

Seit Mittwoch muss sich ein 58 Jahre alter Zimmerer aus Bogen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Vizepräsident Werner Ebner wegen der Tötung seiner fünf Jahre jüngeren Lebensgefährtin verantworten. Die Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing geht dabei von Mord aus niedrigen Beweggründen, Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat aus. An den von der Schwurkammer festgesetzten acht Verhandlungstagen sollen rund 30 Zeugen und sechs Sachverständige gehört werden.

In der von Staatsanwältin Dr. Christine Ernstberger verlesenen Anklageschrift wird die Bluttat vom 13. Mai dieses Jahres minutiös geschildert: Danach war es zwischen dem Angeklagten und dem Opfer eine Woche vorher zur Trennung gekommen. Nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung wurde der Angeklagte durch das Familiengericht Straubing mit einem Kontaktverbot belegt, das ihn untersagte, sich seiner Lebensgefährtin weniger als 100 Meter zu nähern oder sonstwie mit ihr Kontakt aufzunehmen. Das gemeinsame Haus - in dem das Paar auch sechs Huskys hielt - wurde der Frau zugesprochen. Noch in der Nacht, als der Gerichtsvollzieher ihm diese Verfügung zustellte, schlich sich der Angeklagte zu dem Anwesen. Mit einem Zimmererhammer schlug er die Fensterscheibe der Terrassentür ein. Mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 17 Zentimetern versetzte er im Schlafzimmer der Frau neun massive Messerstiche in den Oberkörper, die teilweise bis zu 13 Zentimeter tief in den Körper eindrangen. Sein Opfer hatte keine Chance, das im Schlafzimmer deponierte Handy und Pfefferspray zu erreichen. Sie verstarb unmittelbar nach der Tat aufgrund innerer Blutungen durch die Messerstiche, die beide Lungenflügel, die Aorta sowie Herz, Leber, Magen und Darm verletzt hatten.

Nach der Bluttat flüchtete der Angeklagte in sein wenige Kilometer entfernt gelegenes Bienenhaus. Auf den Weg dorthin holte er noch aus dem Garten seiner Schwester einen Strick. Diesen hatte er bereits um den Hals, als er noch drei Mal seine Schwester anrief. Dabei soll er ihr zehn Mal "Ich habs dastocha" gestanden haben. Ein Anruf erreichte auch die Polizei. Darin bat er die Beamten "nachzuschauen, aber den Hunden nichts zu tun". Durch eine Funkortung wussten die Beamten zu diesem Zeitpunkt bereits, wo sie den Angeklagten finden konnten. Als er sie kommen sah sprang er von dem mit einer Bank aufgebauten Podest. Die Beamten konnten den bereits Ohnmächtigen jedoch noch rechtzeitig herunter schneiden.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 22. Dezember verkündet.