Nach Verstoß

Neutraublinger Unternehmen Krones ist zurück im MDAX


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Der Abfüllanlagenhersteller Krones ist mit seinen Aktien zurück im MDAX. 

Von Redaktion idowa

Die Aktien des Abfüllanlagenherstellers Krones aus Neutraubling (Kreis Regensburg) kehren am 18. Dezember in den MDAX zurück. Das gab das Oberpfälzer Unternehmen am Mittwochmorgen bekannt. 

Krones war im September überraschend aus dem MDAX ausgeschlossen worden, weil das Unternehmen gegen ein Kriterium für die Indexzugehörigkeit verstoßen hatte. Nachdem die Aktien aufgrund des Regelbruchs auch nicht im SDAX aufgefangen wurden, schieden sie zum 18. September komplett aus der DAX-Indexfamilie aus - ein Paukenschlag für das Unternehmen. Krones kündigte nach der Entscheidung an, so schnell wie möglich in den DAX zurückkehren zu wollen. Dies ist dem Unternehmen nach drei Monaten nun auch gelungen. In den SDAX war Krones bereits am 9. Oktober wieder aufgenommen worden. 

Hintergrund des Krones-Ausschlusses war laut der Deutschen Börse ein Verstoß gegen eine Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Diese sieht vor, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand sein soll. Bei Krones sei das nach der Wahl von Norbert Broger (bis Ende 2022 Krones-Finanzvorstand) am 23. Mai nicht mehr der Fall gewesen. Broger stellte daraufhin sein Amt zur Verfügung. Krones betonte, Brogers Wahl sei zuvor sowohl von internen als auch externen Beratern geprüft worden, räumte allerdings ein, ein paar wenige Abweichungen nicht ausreichend beachtet zu haben. Zu Brogers Nachfolger wurde zwischenzeitlich Matthias Winkler gewählt. 

„Wir freuen uns, dass die Krones Aktie nun wieder Mitglied im MDAX wird und wir damit unser Ziel einer schnellen Rückkehr in den Index der mittelgroßen Werte erreicht haben“, wird der Krones Vorstandsvorsitzende Christoph Klenk nun in der Mitteilung zitiert. Die DAX-Zugehörigkeit ist für das Unternehmen gleich aus mehreren Gründen wichtig. Einerseits bringt sie Vorteile im Wettbewerb um Mitarbeiter, andererseits gilt sie auch als Qualitätsmerkmal, weil MDAX-Unternehmen gewisse Transparenzkriterien erfüllen müssen.