Regensburg
Polizei kassiert Halbstarken am Christkindlmarkt ein
14. Dezember 2019, 13:11 Uhr aktualisiert am 14. Dezember 2019, 14:10 Uhr
Gruppendynamik, Alkohol und ein grundsätzlich fehlendes Maß an Anstand: und schon fühlte sich ein 20-jähriger Regensburger am Freitagabend auf dem Christkindlmarkt am Neupfarrplatz wie der König der Welt. Doch die Polizei holte ihn wieder zurück auf den Boden der Tatsachen.
Gegen 20 Uhr wurde die Polizei darüber verständigt, dass sich im östlichen Bereich des Christkindlmarktes eine Horde Jugendlicher aufhielten, die ordentlich becherten und randalierten. Als die Polizeistreife vor Ort eintraf, konnten sich die Beamten bereits ein unschönes Bild von der Lage machen, noch ehe sie das Auto verlassen hatten. Ein stockbetrunkener 20-jähriger Arbeitsloser stellte sich demonstrativ vor den Streifenwagen und "begrüßte" die Beamten mit den Worten "Fickt euch Bullen!". Dadurch sank er freilich gewaltig in der Beliebtheitsskala der Polizisten. Doch es ging noch weiter. Auf die daraus resultierende Kontrolle hatte der junge Mann "null Bock". Er wehrte sich mit Händen und Füßen und spuckte in Richtung der Beamten.
Der Rest der Gruppe erhielt einen Platzverweis. Für den 20-Jährigen hatte die Sache allerdings ein Nachspiel. Er wurde vorläufig festgenommen, um die Arrestzelle von innen zu besichtigen. Auf dem Weg dorthin demolierte er noch eine Glastür und bespuckte die Polizisten, dicht gefolgt von wüsten Beschimpfungen. Wie sich dann herausstellen sollte, befand sich der wahre Grund für seine heftige Gegenwehr in seiner Unterhose. Nein, nicht das, was jetzt vielleicht manch einer denken mag. Er hatte tatsächlich ein Messer mit einer Klingenlänge von 9 Zentimetern in der Unterhose versteckt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über drei Promille. Seinen Rausch durfte er deshalb in der Ausnüchterungszelle ausschlafen. Zwar mit Unterhose, dafür aber ohne Messer.
Auf den 20-Jährigen kommen jetzt mehrere Anzeigen zu. Unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, versuchte Sachbeschädigung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.