"Versorgung der Bevölkerung sichern"

Regierung der Oberpfalz lockert Höchstarbeitszeiten


Von Redaktion idowa

Auch in Bayern sind immer mehr Ansteckungen mit dem neuartigen Corona-Virus zu verzeichnen. Deshalb sind zunehmend schärfere Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich geworden. Die Regierung der Oberpfalz hat daher einige Sofortmaßnahmen beschlossen.

Das Virus schränkt inzwischen auch das öffentliche und wirtschaftliche Leben in Bayern ein. Umso wichtiger ist es darum laut Pressemitteilung der oberpfälzischen Regierung, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs zu jeder Zeit sicherzustellen. Dazu sollen Betriebe vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten.

Wie es weiter heißt, habe man daher eine befristete Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und der Sonn- und Feiertagsruhe zulässt. Zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge, die im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus anfallen, gelten deshalb ab 18. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 befristet folgende Regeln:

  • Arbeitnehmer dürfen täglich über acht beziehungsweise zehn Stunden hinaus und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
  • Ruhepausen dürfen verkürzt werden, und zwar auf mindestens 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und auf mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt.
  • Soweit erforderlich, darf die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden.
  • Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden verkürzt werden.

Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ist laut Pressemitteilung angeordnet.