Erstes Urteil im zweiten Verfahren
Wolbergs-Prozess: Mitangeklagter schuldig gesprochen
21. Februar 2020, 11:38 Uhr aktualisiert am 21. Februar 2020, 13:18 Uhr
Im zweiten Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist ein erstes Urteil gefallen.
Die fünfte Strafkammer sprach den Geschäftsführer eines fränkischen Bauunternehmens, Thomas R., der Bestechung schuldig. Es sei offensichtlich, dass R. Wolbergs mit einer Wahlkampfspende über 5.000 Euro zu einer pflichtwidrigen Diensthandlung bewegen wollte, erklärte Richter Georg Kimmerl.
Für den noch laufenden Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister hat die Entscheidung wohl keine Aussagekraft, wie der Pressesprecher des Landgerichtes am Freitag mitteilte. Die Kammer bewertete bei dem Urteil nur den Versuch des Bauunternehmers, den Amtsträger zu bestechen.
Das Verfahren R.s war vom zweiten Wolbergs-Prozess abgetrennt worden, da die Beweisaufnahme zu den ihn betreffenden Vorwürfen abgeschlossen ist. Das Urteil vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können noch eine Woche lang Revision einlegen.
Der Prozess gegen Wolbergs und den mitangeklagten Bauträger Ferdinand Schmack wird fortgesetzt.