Früherer Regensburger Oberbürgermeister
BGH hebt erstes Urteil gegen Joachim Wolbergs auf
4. November 2021, 19:18 Uhr aktualisiert am 4. November 2021, 19:18 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs teilweise gekippt.
Der 50-Jährige muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der sechste Strafsenat des BGH verhandelte am Donnerstag in Leipzig die Revisionen zu den Urteilen aus den Jahren 2019 und 2020 in zwei Prozessen um Korruptionsvorwürfe und Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Das zweite Urteil bleibt bestehen.
Die Richter hoben konkret den Freispruch für Wolbergs aus dem Jahr 2019 auf, soweit er den Vorwurf der Vorteilsannahme in Zusammenhang mit Parteispenden in den Jahren 2011 bis 2014 betrifft. Der Strafsenat verwies den Fall nicht an das Landgericht Regensburg zurück, sondern an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I.
Die Generalbundesanwaltschaft hatte die Aufhebung der Urteile bezüglich fünf Themenkomplexen gefordert und bemängelt, dass das erste Urteil zu milde ausgefallen sei. Die Verteidiger des Kommunalpolitikers hatten vor dem BGH einen vollumfänglichen Freispruch gefordert.
Die Regensburger Richter hatten Wolbergs 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme verurteilt, jedoch von einer Strafe abgesehen. Im zweiten Prozess war der Kommunalpolitiker 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Von sämtlichen weiteren Vorwürfen in den beiden Prozessen hatten ihn die jeweiligen Strafkammern freigesprochen.