Regensburg/Leipzig
Urteile gegen Ex-OB Wolbergs vor dem BGH
4. November 2021, 6:05 Uhr aktualisiert am 4. November 2021, 6:05 Uhr
Zweimal ist der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im Zusammenhang mit Wahlkampfspenden verurteilt worden - gegen beide Urteile ging er in Revision. Damit befasst sich nun der Bundesgerichtshof.
Der Fall um Korruptionsvorwürfe gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs könnte neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag in Leipzig mit den zwei Urteilen des Landgerichtes Regensburg. Dort war der 50-Jährige im Juli 2019 im Zusammenhang mit Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 wegen Vorteilsnahme und Juni 2020 wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Im ersten Urteil verzichteten die Richter auf eine Strafe - am Ende des zweiten Prozesses stand eine einjährige Bewährungsstrafe.
Bei der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem sechsten Strafsenat des BGH werden Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting sowie weitere Verfahrensbeteiligte gehört. Wann eine Entscheidung verkündet wird, stand zunächst noch nicht fest. Die Verhandlung vor dem BGH wird mit Spannung erwartet, denn mehrere Punkte der Urteile gegen Wolbergs sind umstritten.
Verurteilt wegen Vorteilsnahme
So drehte sich der erste Prozess unter anderem um Parteispenden aus der Immobilienbranche auf das Konto des SPD-Ortsvereins des damaligen OB-Kandidaten Wolbergs - und zwar insgesamt 475.000 Euro zwischen 2011 und 2016. Laut Urteil flossen die Spenden über Strohleute eines Bauträgers und gestückelt in Beträgen von jeweils knapp unter 10.000 Euro - und somit unter der gesetzlichen Veröffentlichungsgrenze. Wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde Wolbergs für die zwischen 2015 und 2016 eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 150.000 Euro.
Laut Begründung der Richter war Wolbergs in den Jahren zuvor noch dritter Bürgermeister und als solcher für Sozial- und nicht für Bauthemen zuständig. Den Vorwurf des sogenannten Anfütterns eines Politikers für den Fall seiner Wahl sah die Kammer demnach nicht. Auch im zweiten Prozess unterschieden die Richter zwischen Spenden vor und während Wolbergs' Zeit als OB.
Für Diskussionen sorgte unter anderem auch die Straffreiheit für Wolbergs beim ersten Urteil sowie das Argument, der Kommunalpolitiker habe nicht vorsätzlich, sondern irrtümlich gehandelt.
Politisches Beben nach Korruptionsaffäre
Die sogenannte Regensburger Korruptionsaffäre löste seit Mitte 2016 in der oberpfälzischen Stadt ein politisches Beben aus. Damals waren die Ermittlungen gegen Wolbergs - zu dem Zeitpunkt noch in der SPD - öffentlich geworden. Auch gegen weitere Kommunalpolitiker sowie gegen mehrere Bauträger wurde ermittelt. Wolbergs wurde als OB suspendiert, saß Anfang 2017 für sechs Wochen in U-Haft und musste sich seit September 2018 zwei Gerichtsverfahren stellen. Er beteuerte stets seine Unschuld.
Aus der SPD - als deren Hoffnungsträger er in Bayern einst galt - war er nach dem ersten Urteil ausgetreten und ging bei der Kommunalwahl 2020 für den von ihm mitbegründeten Wahlverein "Brücke" ins Rennen. Dabei verpasste Wolbergs knapp die Stichwahl. Seither sitzt er für die "Brücke" im Stadtrat.