Regensburger Korruptionsaffäre
Ex-OB Wolbergs will über Verfahrensstand informieren
18. Januar 2022, 17:41 Uhr aktualisiert am 19. Januar 2022, 7:30 Uhr
Gut zwei Monate, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig ein Urteil gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in Teilen gekippt hat, will sich der Kommunalpolitiker zum Verfahrensstand äußern. Für Mittwoch (11 Uhr) hat er gemeinsam mit seinem Verteidiger Peter Witting aus München zu einem Pressegespräch geladen.
Der sechste Strafsenat des BGH hatte Anfang November die Revisionen zu den Urteilen aus den Jahren 2019 und 2020 in zwei Prozessen um Korruptionsvorwürfe und Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 verhandelt. Beim ersten Urteil hoben die Richter den Freispruch für Wolbergs insoweit auf, als er den Vorwurf der Vorteilsannahme in Zusammenhang mit Parteispenden in den Jahren 2011 bis 2014 betrifft. Diesbezüglich muss sich der 50-Jährige erneut einem Prozess stellen. Das zweite Urteil wurde vom BGH in Gänze bestätigt.
Der BGH verwies den Fall nicht an das Landgericht Regensburg zurück, sondern an das Landgericht München I. Wann der Prozess beginnen kann, steht laut einem Justizsprecher noch nicht fest.
Die Generalbundesanwaltschaft hatte die Aufhebung der Urteile gegen Wolbergs bezüglich fünf Themenkomplexen gefordert und bemängelt, dass das erste Urteil zu milde ausgefallen sei. Die Verteidiger des Politikers hatten einen vollumfänglichen Freispruch gefordert.
Die Regensburger Richter hatten Wolbergs 2019 im ersten Prozess wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme verurteilt, jedoch von einer Strafe abgesehen. Im zweiten Prozess war er 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Von sämtlichen weiteren Vorwürfen in den beiden Verfahren hatten ihn die jeweiligen Strafkammern freigesprochen.