Prozess in Regensburg

Axthieb ins Gesicht könnte versuchte Tötung gewesen sein


Der Angeklagte, hier bei der ersten Verhandlung im April, muss sich womöglich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Der Angeklagte, hier bei der ersten Verhandlung im April, muss sich womöglich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Bereits im April ist vor dem Amtsgericht Regensburg das Verfahren gegen einen heranwachsenden Deutsch-Amerikaner eröffnet worden, der im August 2022 auf dem Pfaffensteiner Wehr einer jungen Frau einen lebensgefährlichen Axthieb ins Gesicht versetzt haben soll. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich aber heraus, dass es sich statt der angeklagten gefährlichen Körperverletzung auch um ein Tötungsdelikt handeln könnte. Das Verfahren wurde deshalb ans zuständige Landgericht verwiesen.

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Am Donnerstag, 6. Juli, ab 9 Uhr wird die Sache nun vor der Jugendstrafkammer erneut aufgerollt: Wie schon bekannt, soll der Jugendliche in der fraglichen Sommernacht einen anderen Heranwachsenden gesucht haben, mit dem er sich am Donauufer eine Rauferei liefern wollte. Im Drogenrausch und mit einem Beil bewaffnet sei er los geradelt. Weil er seinen Kontrahenten am vereinbarten Ort nicht antraf, habe er eine Gruppe feiernder Jugendlicher angesprochen und aufgefordert, ihm den Aufenthaltsort seines Gegners zu nennen. Dabei kam es zu einem Wortgefecht, in dessen Verlauf eine junge Frau mit dem stumpfen Ende der Axt im Gesicht getroffen wurde. Sie erlitt mehrere Trümmerbrüche an Kiefer- und Gesichtsknochen und verlor einen Teil ihrer Sehkraft.

Die Frage, die das Gericht vor allem klären muss, ist die nach einem möglichen Tötungsvorsatz. Wie der Anwalt des Opfers, Michael Haizmann, schon bei der ersten Verhandlung eingewendet hatte, sei nach geltender Rechtsprechung bereits ein Schlag mit einem Maßkrug auf den Kopf in jedem Fall ein versuchtes Tötungsdelikt.