Corona-Hilfe in Bayern
Anträge auf Überbrückungshilfe III ab sofort möglich
11. Februar 2021, 15:55 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 9:02 Uhr
Darauf haben viele Firmen auch in Bayern lange gewartet: Unternehmen können seit Mittwoch, den 10. Februar, Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die ersten Abschlagszahlungen, also Vorschüsse auf spätere Zahlungen, mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen demnach schon ab dem 15. Februar starten. Laut Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums sollen diese Abschlagszahlungen noch im Februar 2021 gewährt werden, die Bewilligung im regulären Verfahren soll im März starten.
Unternehmen, die von Corona-Pandemie und Lockdown stark betroffen sind, können dann für die Zeit von November 2020 bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Anträge für die dritte Phase des bundesweiten Hilfsprogramms, "Überbrückungshilfe III" genannt, können seit Mittwoch, den 10. Februar, und noch bis 31. August 2021 auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums gestellt werden.
Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut Ministerium die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Erstattet werden fixe Betriebskosten.
Wirtschaftsverbände und Politiker, unter anderem Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU), hatten zuvor heftig kritisiert, dass die Hilfen noch nicht ausgezahlt werden und außerdem das komplexe System bemängelt. Die Bundesregierung hat dies nun vereinfacht.