Dubiose Tricks

Die Masche der Diesel-Abzocker: Rechnung statt Schadensersatz


Betroffene des Abgas-Skandals müssen Obacht geben.

Betroffene des Abgas-Skandals müssen Obacht geben.

Von Sven Geißelhardt

Internetportale kassieren mit dubiosen Tricks ab: Geschädigte sollen Schadenersatz erhalten - Geld gibt's nicht, dafür eine hohe Rechnung.

Der große Wurf für Millionen Diesel-Fahrer sollte es werden. Doch beim Nachrüstungs-Gipfel der Autohersteller mit Verkehrsminister Andreas Scheuer vor etwas mehr als einer Woche kam nur ein komplexer Formelkompromiss mit der mächtigen Industrie heraus - die Unsicherheit bei Hunderttausenden Fahrern bleibt, auch wegen Fahrverboten in vielen Städten und massivem Preisverfall bei Diesel-Autos.

Diesel-Abzocke: Unseriöse Partner versprechen schnelle Hilfe

Diese Situation nutzen mittlerweile Gauner schamlos aus. So kursiert im Internet eine neue Abzockmasche im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal. Einige unseriöse Portale versprechen betroffenen Diesel-Fahrern im Netz schnelle Hilfe, die Betreiber der Seiten stellen laut Verbraucherzentrale Bayern hohe Schadenersatzsummen in Aussicht, die sie bei den Autobauern durchsetzen wollen. Doch die Verbraucherschützer warnen hier vor einer Falle.

"Bei derartigen Angeboten ist nicht immer klar, welche konkrete Leistung erbracht wird", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Portale fordern die Geschädigten auf, eine Vollmacht zu erteilen. Nur so könne der Betreiber für den Betroffenen tätig werden. "In der Folge erhält der Verbraucher aber keinen Schadenersatz, sondern eine hohe Rechnung für erfolglose Inkassodienste", sagt Expertin Halm.

Das Portal kontaktiert den Autohersteller wohl überhaupt nicht

Die Begründung der Abzocker: Der Autohersteller hätte eine außergerichtliche Einigung verweigert. Dem Portal seien aber trotzdem Kosten entstanden, die nun in Rechnung gestellt werden müssten. "Der Verbraucher wird unserer Meinung nach im Vorfeld nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass ihm Inkassokosten berechnet werden", sagt Juristin Halm. "Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob das Online-Portal überhaupt eine Leistung erbracht und sich mit dem Autohersteller in Verbindung gesetzt hat."

Die Expertin rät: Auch wenn die Werbung eines Portals im Internet noch so verlockend klingt - Dieselfahrer sollten derartige Angebote sorgfältig prüfen und keinesfalls zweifelhafte Vollmachten unterschreiben.