Schaden zum Schutz der Allgemeinheit
Finanzielle Entschädigung in der Corona-Krise
2. September 2020, 23:10 Uhr aktualisiert am 2. September 2020, 23:10 Uhr
Tausende Betriebe haben auf dem Höhepunkt der Corona-Krise wochenlang schließen müssen: große Schuhläden, kleine Spielzeuggeschäfte, das Café an der Ecke. Bars und Diskotheken bleiben noch heute zu. Die Umsatzeinbußen gingen schon nach wenigen Wochen in die Milliarden. Müssen sie jetzt die ganze Last tragen, auch finanziell, damit die Allgemeinheit geschützt werden kann? Juristen haben Zweifel. Immer mehr Anwälte raten Unternehmen deshalb, ihre Entschädigungsansprüche gegenüber der Kommune anzumelden, die die Schließung angeordnet hat.
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