Verkaufsverbote für Mischbetriebe aufgehoben

Handelsverband: „Wir brauchen eine Öffnungsperspektive“


Mischbetriebe wie große Supermärkte und Drogerien dürfen in Bayern wieder alles anbieten, was nicht über ihr übliches Sortiment hinausgeht. Geschäfte, die im Schwerpunkt Waren anbieten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, bleiben aber weiter geschlossen. (Symbolbild)

Mischbetriebe wie große Supermärkte und Drogerien dürfen in Bayern wieder alles anbieten, was nicht über ihr übliches Sortiment hinausgeht. Geschäfte, die im Schwerpunkt Waren anbieten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, bleiben aber weiter geschlossen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Nachdem mehrere Verkaufsverbote für Teilsortimente gerichtlich gekippt wurden, dürfen große Supermärkte und Drogerien in Bayern wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Kleine Geschäfte bleiben aber weiterhin geschlossen. Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern sagt klar: "Die Politik hat keine Perspektive für den Handel."

"Das Verkaufsverbot wurde für die großen Verbrauchermärkte aufgehoben, die umstrittene Randsortimente anbieten, aber beispielsweise wegen überwiegenden Lebensmitteln im Sortiment als versorgungsrelevant eingestuft werden", erklärt Ohlmann. Zuvor hatten die Mischbetriebe Regale mit Artikeln wie Spielwaren, Sportkleidung oder Haushaltswaren absperren müssen.

Um als versorgungsrelevant zu gelten, reicht es für Einzelhändler aus, überwiegend Lebensmittel im Verkauf anzubieten. "Theoretisch reichen da 51 Prozent. Der Rest sind dann Non-Food-Artikel, die man dort jetzt wieder kaufen kann, beim Händler mit den gleichen Waren gegenüber aber nicht", sagt Ohlmann. Wie man das rechtfertigen kann, ist für ihn nicht ersichtlich. "Bei kleinen Händlern löst das natürlich Wut, Ärger und Frustration aus." Zahlreiche Betroffene im Einzelhandel hätten bei ihm angerufen, um Rat gebeten.

Ohlmann geht davon aus, dass die Staatsregierung mit Urteilen rechnet, die ihre Entscheidungen dann obsolet machen. Beispiel: die 800-Quadratmeter-Regel. Eigentlich hätten im Frühjahr 2020 bundesweit nur Geschäfte öffnen dürfen, die weniger als 800 Quadratmeter groß sind. Dann kam ein regelrechter Flickenteppich von Regelungen, was oft an Gerichtsurteilen lag. Den Läden wieder eine Grenze in Form einer absoluten Zahlenvorgabe vorzuschieben, das mache die Politik nicht mehr. "Die passen die Regelungen stattdessen kleinlaut an", sagt Ohlmann.

Handel braucht konkrete Vorgaben

Dabei sei eine konkrete Vorgabe für den Handel durchaus wünschenswert. "Der Handel braucht eine gewisse Perspektive, irgendetwas zum Festklammern", erklärt Ohlmann. Stattdessen kenne die Politik nur "Abschließen und Zusperren".

Ohlmann sieht aber auch die Kundenseite. Die Möglichkeit, jetzt im Winter in den großen Märkten zum Beispiel ein neues Paar Handschuhe direkt im Laden kaufen zu können, freue viele Menschen. Für den Handel sei Click & Collect, also das Bestellen im Netz mit anschließender Abholung im Laden, immerhin ein kleiner Lichtblick, aber eben nicht für alle. "Das Konzept ist eine Alternative für viele. Bei beratungsintensiven Branchen, wie bei Sportartikelhändlern, funktioniert das aber nicht."

Der Pressesprecher des Handelsverbands kritisiert auch, dass versprochene Hilfen bislang nicht geflossen seien. Das müsse sich endlich ändern. Vor allem aber wünscht er sich seitens der Politik eine konkrete Öffnungsperspektive. Das könnte beispielsweise die schrittweise Öffnung der Läden bei einer bestimmten Inzidenzzahl sein. Dazu gibt es aber bislang keine konkreten Vorgaben. "Wir brauchen endlich Klarheit", fordert Ohlmann.

Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern.

Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern.