Das bringt der Freitag
Prozess gegen Dominik R. - Arbeitsmarktdaten - Staugefahr
29. Juli 2022, 6:30 Uhr aktualisiert am 3. April 2023, 20:02 Uhr
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Plädoyers im Prozess gegen Dominik R. erwartet
Im Wiederaufnahmeverfahren um die Tötung einer 20 Jahre alten Frau im Herbst 2016 sollen ab 9 Uhr vor dem Landgericht Deggendorf die Plädoyers gehalten werden. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf wirft dem Angeklagten Dominik R. vor, im Herbst 2016 seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt zu haben. 2017 verurteilten die Richter in Passau den Mann wegen Totschlags, weil sich nicht hat klären lassen, ob er die Frau im Schlaf erstochen hatte. Hintergrund für die Wiederaufnahme des Prozesses sind Falschaussagen von Zeugen. Lesen Sie hier mehr: Plädoyers in Deggendorfer Mordprozess erwartet.
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Regionaldirektion veröffentlicht Arbeitsmarktdaten für Juli
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit legt um 10 Uhr die Arbeitsmarktdaten in Bayern für Juli vor. Im Juni war die Arbeitslosigkeit im Freistaat gestiegen. Rund 230.600 Menschen waren als arbeitslos registriert - zehn Prozent mehr als im Mai. Die Arbeitslosenquote lag im Juni bei 3,1 Prozent und damit 0,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert sowie 0,3 Punkte über dem Mai-Wert. Lesen Sie hier mehr: Regionaldirektion veröffentlicht Arbeitsmarktdaten.
Schuljahr endet: ADAC erwartet Dauerstaus
Mit dem Ende des bayerischen Schuljahres an diesem Freitag dürfte es auf den Straßen im Freistaat ab mittags sehr voll werden. Der Freitag vor dem ersten Ferienwochenende sei häufig sogar der staureichste Tag des Jahres, warnte der ADAC Südbayern bereits. Denn mit Bayern und Baden-Württemberg hätten nun alle Bundesländer zugleich Ferien, der Sommerreiseverkehr erreiche seinen absoluten Höhepunkt. Auch am Samstagvormittag und Sonntagnachmittag seien viele Fernstraßen voraussichtlich dicht.
Urteil im Gendersprache-Prozess gegen die Audi AG
Der Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Der Kläger sieht durch Audis Gender-Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt, unter anderem, weil er E-Mails mit Genderformen wie dem Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") erhält und sich dadurch gestört fühlt.
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