Bayern
Ausnahmegenehmigung für Volksfeste bis 1.500 Besucher möglich
13. Juli 2021, 7:00 Uhr aktualisiert am 5. April 2023, 21:32 Uhr
Wegen der derzeit niedrigen Corona-Infektionszahlen können in Bayern unter Auflagen auch wieder kleinere Volksfeste mit bis zu 1.500 gleichzeitig anwesenden Besuchern stattfinden.
"Da die hochansteckende Delta-Variante inzwischen die vorherrschende Variante auch in Bayern ist, dürfen diese Veranstaltungen jedoch nicht zu Treibern des Infektionsgeschehens werden", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Veranstalter müssten bei den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dafür müssten verschiedene Kriterien erfüllt sein.
Konkret gehöre dazu neben der Personenobergrenze auch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz "auf niedrigem, möglichst einstelligen Niveau", betonte der Sprecher. Außerdem müsse es ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept geben. Sollte die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner doch über 50 liegen, müssten alle Besucher nachweisen, dass sie negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien. Besonders strenge Maßstäbe für die Ausnahmegenehmigung seien zudem anzuwenden, wenn ein internationales Publikum zu erwarten sei.
Mit der Möglichkeit für Ausnahmeregelungen entschärft die Staatsregierung die strengen Corona-Auflagen deutlich und überraschend. Ende Juni hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch betont, dass es in diesem Jahr "keine Volksfeste" geben werde, "auch kleinere nicht".
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums muss aber für jede Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung gefällt werden. Weiter heißt es: "Sofern ein genereller Sachverhalt oder eine allgemeine Personengruppe von der Genehmigung betroffen ist, muss zusätzlich das Einvernehmen der zuständigen Regierung erteilt werden."