Rechtsgrundlage für Maßnahmen

Holetschek für Verlängerung der epidemischen Lage


Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.

Von mit Material der dpa

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert die Verlängerung der epidemischen Lage durch den Bundestag.

Sonst "könnte das Infektionsschutzgesetz nicht mehr ohne weiteres angewendet werden", sagte der CSU-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" am Freitag. Testnachweis- und Maskenpflicht hätten dann keine ausdrückliche Rechtsgrundlage mehr. "Das müssen wir unbedingt vermeiden - denn mit Blick auf möglicherweise steigende Infektionszahlen im Winter werden wir weiter Schutzmaßnahmen brauchen."

Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am Freitag darüber. Einer Beschlussvorlage zufolge wollen sie auf einen rechtssicheren Rahmen dringen, um Corona-Schutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können.

Die epidemische Lage wurde vom Bundestag im März 2020 festgestellt und mehrfach verlängert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, die bundesweite Corona-Notlage am 25. November auslaufen zu lassen. Die Länder könnten laut Infektionsschutzgesetz aber über die Landtage die Notwendigkeit weiterer Corona-Maßnahmen feststellen.