Landgericht weist beide Klagen gegen mutmaßlichen Geiselhöringer Wahlfälscher ab

Kein Schadenersatz für Wahlwiederholung


Nach Ansicht des Landgerichts sind im Geiselhöringer Rathaus schon im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 gravierende Fehler passiert.

Nach Ansicht des Landgerichts sind im Geiselhöringer Rathaus schon im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 gravierende Fehler passiert.

124.000 Euro wollten die Stadt Bogen und der Landkreis Straubing-Bogen von Karl B. haben. Der Geiselhöringer Spargel- und Erdbeerbauer sollte für die Kosten der wiederholten Kommunalwahl 2014 geradestehen. Doch daraus wird wohl nichts. Zwei Kammern des Landgerichts Regensburg wiesen die Schadenersatzforderungen der Kommunen am Dienstag zurück. Karl B. feiert daraufhin den Rechtsstaat, die Gegenseite kündigt die Berufung an.

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