Verwirrung nach Kabinettsbeschluss
Maskenpflicht bereits ab sechs Jahren - Bußgeld bei Verstoß
21. April 2020, 19:43 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 20:03 Uhr
Wer gegen die Maskenpflicht in Bayern verstößt, dem droht nach Aussage von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ein Bußgeld. Wie teuer ein Verstoß werden kann, ist noch nicht klar. Rund um das Mindestalter der Maskenträger gab es am Dienstag zudem einige Verwirrung.
"Die Höhe muss man sehen", sagte der CSU-Politiker am Dienstag in München. Sie werde vom Innenministerium in den kommenden Tagen in den Corona-Bußgeldkatalog eingearbeitet. Herrmann betonte, dass die Polizei aber auch das Personal in Bussen und Bahnen angehalten werde, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Dies werde ähnlich erfolgen, wie auch die Kontrollen der bisherigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie.
Da in Bussen, Bahnen und auch Geschäften kurzfristig sehr "undefinierte Gruppen" von Menschen aufeinandertreffen könnten, sei im Falle einer Infektion die spätere Nachverfolgung weiterer Personen sehr schwer, betonte Herrmann. "Es ist ein Gebot der Vernunft, die Masken hier zu tragen."
Verwirrung um die Altersgrenze
Verwirrung herrschte am Dienstag kurze Zeit rund um das Mindestalter. Staatskanzleichef Herrmann hatte zunächst erklärt, die Maske sei ab sieben Jahren in Bayern Pflicht. Später korrigierte die Staatsregierung ihre Angaben. Die Maskenpflicht gelte demnach bereits ab dem siebten Lebensjahr, also sobald ein Kind den sechsten Geburtstag gefeiert hat.
Als Maske gilt nicht nur ein medizinischer Mund-Nase-Schutz oder eine selbstgenähte Maske oder auch nur ein Schal oder ein Halstuch. Ziel der Bedeckung ist es, die Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren.
Die bayerische Staatsregierung war in der Frage zunächst anderer Meinung und hatte nur ein Maskengebot auf freiwilliger Ebene angeregt. Am Wochenende waren dann aber die Freien Wähler vorgeprescht und hatten sich für eine Verpflichtung ausgesprochen.
Noch vor der landesweiten Maskenpflicht gelten schon ab Mittwoch im oberbayerischen Rosenheim und ab Donnerstag im niederbayerischen Straubing regional begrenzte Maskenpflichten in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr.