Überraschung in Deggendorf

Neuer Zeuge im Prozess gegen Dominik R. aufgetaucht


Der Angeklagte (r) spricht im Verhandlungssaal mit seinem Verteidiger Holm Putzke.

Der Angeklagte (r) spricht im Verhandlungssaal mit seinem Verteidiger Holm Putzke.

Von dpa

Sechs Jahre nach der Tötung einer jungen Frau im Bayerischen Wald ist im zweiten Prozess um den Fall ein bislang unbekannter Zeuge aufgetaucht. Seinen Namen hatte der ehemals beste Freund des Angeklagten fallen gelassen - die Richter luden ihn kurzfristig ein.

Der früher beste Freund gilt als einer der Schlüsselzeugen. Am Montag wurde er erneut befragt, ohne neue Erkenntnisse. Allerdings erwähnte er beiläufig den Namen eines Bekannten, der bei einem gemeinsamen Treffen mit ihm, dem Angeklagten und dessen Bruder kurz nach der Tat dabei gewesen sein soll. Ansonsten berichtete er, wie schon bei seiner früheren Aussage, dass der Angeklagte ihm kurz nach der Tat im Herbst 2016 während einer Autofahrt zu einem Fast-Food-Lokal in Passau erzählt habe, dass er seine Ex-Freundin getötet habe. Konkret habe der Angeklagte gesagt, er habe eine Flasche Wodka gekauft, gewartet und sei dann ins Schlafzimmer gegangen und habe sie im Schlaf erstochen.

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Im ersten Prozess gegen den heute 28 Jahre alten Täter hatte der Zeuge behauptet, mit dem Täter nicht über die Tat gesprochen zu haben. Das stellte sich später als gelogen heraus. Dafür wurde der Zeuge 2019 vor dem Amtsgericht Passau wegen Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Unter anderem diese Falschaussage brachte den Stein für die Wiederaufnahme des Verfahrens ins Rollen.

Der bislang unbekannte Zeuge gab an, als Jugendlicher mit der Schwester der Angeklagten liiert gewesen zu sein. So habe er den 28-Jährigen und den Bruder kennengelernt. Befreundet sei er weniger mit dem jetzt Angeklagten als mit dem Bruder gewesen. Er bestätigte, dass es kurz nach der Tat ein Treffen mit den Brüdern an einer Tankstelle gegeben habe und dass möglicherweise auch der einst beste Freund des Angeklagten dabei gewesen sei. Jedenfalls habe der Angeklagte mit einer weiteren Person nach Passau fahren wollen. An Details des Gespräches konnte er sich nicht erinnern. Der Bruder habe ihm zu der Zeit nach der Tat aber erzählt, über die Tat und das Geschehen danach nichts zu wissen.

Angeklagter soll in kalter Berechnung Wodka getrunken haben

Nachdem sie über Jahre fast keinen Kontakt gehabt hätten, seien sie sich im September 2021 zufällig an einer anderen Tankstelle begegnet. Da habe ihm der Bruder erzählt, nach der Tat in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein, das Blut gesehen und seinem Bruder zur Flucht verholfen zu haben - und all das dem Bekannten, dem jetzt überraschend aufgetauchten Zeugen, damals verschwiegen zu haben. Außerdem soll der Angeklagte seinem Bruder erzählt haben, vor der Tat Wodka getrunken zu haben, um als nicht zurechnungsfähig zu gelten.

Er sei geschockt gewesen, sagte der Zeuge. Weil er aber im Herbst 2021 davon ausging, dass der Prozess gegen den Angeklagten längst abgeschlossen sei, sei er nicht Polizei gegangen.

Im ersten Prozess sagten gleich zwei Zeugen falsch aus

Der Angeklagte hat Ende Oktober 2016 in Freyung seine Ex-Freundin und Mutter seines Sohnes getötet. Dafür ist er 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Weil damals zwei Zeugen falsch zu Gunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, beantragte die Staatsanwaltschaft Deggendorf die Wiederaufnahme. Das dortige Landgericht befand, dass die Passauer Richter 2017 ohne die Falschaussagen möglicherweise ein Mordurteil gesprochen hätten und ließ den Antrag zu. Die zwei Zeugen waren für ihre Falschaussagen 2019 vor dem Amtsgericht Passau zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Dem Angeklagten wird nun Mord vorgeworfen, weil er seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen haben soll, was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten würde. Der zweite Prozess läuft seit April. Nun soll es dem Ende entgegen gehen. Für den 1. September sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretern anberaumt worden, am 6. September sind die Schlussvorträge der beiden Verteidiger geplant. Das Urteil könnte am 15. September verkündet werden.