BGH-Urteil
Semmeln und Brezen auch am Sonntag
17. Oktober 2019, 22:28 Uhr aktualisiert am 17. Oktober 2019, 22:28 Uhr
Bäckereien mit Cafébetrieb dürfen jetzt auch sonn- und feiertags den ganzen Tag über Semmeln und Brezen verkaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Demnach sind Bäckereicafés nicht an die Bestimmungen der Ladenschlussgesetze gebunden, sondern fallen unter die Regelungen des Gaststättengesetzes. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Region. Über die vieldiskutierte Streitfrage sind sich die entsprechende Gewerkschaft, ein Bäckermeister in der Region und das Regensburger Bistum uneins.
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