Fahrlässige Tötung in Würzburg
Streufahrzeugfahrer gesteht tödlichen Unfall
6. Dezember 2018, 19:12 Uhr aktualisiert am 6. Dezember 2018, 21:50 Uhr
Überraschende Wende im Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Streufahrzeugfahrer: Am sechsten Prozesstag hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen und nach drei Jahren zugegeben, dass er aus Versehen eine 71 Jahre alte Fußgängerin überfahren hat. Er habe gedacht, er sei über einen gelben Sack gefahren, sagte der 58-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg. Erst im Laufe des Gerichtsprozesses sei ihm klar geworden, dass er wohl derjenige war, der die Frau überfahren hatte. Nach Fassung ringend entschuldigte er sich zudem bei den Angehörigen der Toten. "Erich, es tut mir leid", sagte der Angeklagte, während er den Ehemann der Getöteten direkt anschaute. Der nickte zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Mitarbeiter der 1 800-Einwohner-Gemeinde Erlabrunn (Landkreis Würzburg) vor, bei Streuarbeiten im Januar 2016 mit einem Traktor die Fußgängerin übersehen und überfahren zu haben. Die Frau wurde so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort starb. Der Mann war dennoch weitergefahren und soll später versucht haben, Spuren zu vertuschen. So waren ausgewählte Telefondaten von dem Morgen gelöscht und er soll eine Lackierung der Unterseite des Traktors in Auftrag gegeben haben - was während der Winterdienstzeit nicht üblich ist. Vor einem Jahr hatte das Amtsgericht ihn wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dagegen legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Fall wird deshalb seit Ende November erneut verhandelt - diesmal vor dem Landgericht. Dort geht die Beweisaufnahme trotz des späten Geständnisses des Mannes nun weiter. Die Vorsitzende Richterin erkannte zwar an, dass der 58-Jährige endlich über seinen Schatten gesprungen und ihm das nicht leicht gefallen ist. "Aber das ist mir nicht genug. Ich will wissen: Was ist da passiert ? Wer war da ?", sagte sie. Die Richterin hatte den Angeklagten zu Beginn des Berufungsprozesses eindringlich dazu geraten, sein Schweigen zu brechen. Nur so hätte er möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davonkommen können. Mit einem Urteil in dem Fall wird noch vor Weihnachten gerechnet.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat