Bayern
Testnachweispflicht für Kita-Beschäftigte gilt
20. September 2021, 6:06 Uhr aktualisiert am 4. April 2023, 15:33 Uhr
Ungeimpfte Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bayern müssen seit diesem Montag nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet sind. Die Tests müssen drei Mal pro Woche durchgeführt werden, wie das Familienministerium erklärte. Ohne Nachweis, dass keine Corona-Infektion vorliegt, dürfen die Mitarbeiter nicht in die Einrichtung.
Die Regel hatte das Kabinett vergangene Woche beschlossen. Neben den eigenen Beschäftigten gilt die Pflicht auch für Mitarbeiter von außen, also zum Beispiel Reinigungskräfte oder Musiklehrer. Der Freistaat stellt den Kitas Selbsttests bereit. So könnten sich auch geimpfte oder genesene Beschäftigte freiwillig testen.
Eltern müssen sich nicht testen lassen, wenn sie ihre Kinder bringen und abholen oder kurz mit den Erziehern reden wollen. Für Kinder soll es sogenannte Lollitests geben, zudem bekommen Eltern Berechtigungsscheine für kostenlose Selbsttests - verpflichtend ist das allerdings nicht. Masken müssen Erwachsene weiter tragen.
An Grund- und Förderschulen sollen am Montag die Pooltests starten. Allerdings kritisierten Schulleiter, dass der Start zu dem Zeitpunkt wegen überbordender Bürokratie unrealistisch sei. Auch das Kultusministerium hatte eingeräumt, dass am Montag nicht alle Schulen mit den neuen Tests loslegen würden.
Bei den neuen PCR-Tests, die im Labor ausgewertet werden und die als genauer gelten als die bisherigen Schnelltests, sollen die Kinder an zwei Tupfern lutschen. Zunächst werden die Proben von allen in einem größeren Röhrchen gesammelt - also als Pool - untersucht. Findet sich ein Hinweis auf eine Infektion in der Klasse, werden die zweiten Proben der Kinder einzeln analysiert.