Heime in Bayern

Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher


Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis einen Abstrich für einen Corona-Test machen.

Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis einen Abstrich für einen Corona-Test machen.

Von dpa

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) hat erneut auf die Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Beschäftigte von Alten- und Pflegeheimen ab Montag hingewiesen.

"Wenn Besuchende und Mitarbeitende aus dem Urlaub zurückkommen, hat so mancher das Coronavirus im Gepäck. Wir reagieren daher schon heute vorausschauend: Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, muss sich ab dem 16. August testen lassen", sagte Holetschek am Samstag in München. "Angesichts wieder steigender Inzidenzen müssen wir die besonders gefährdeten Gruppen mit allen Mitteln schützen." Die Testpflicht gilt unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Ortes.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- sowie von Pflege- und Behinderteneinrichtungen müssen sich demnach ab Montag an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Das Schutz- und Hygienekonzept von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ein Testkonzept enthalten, das Testangebote für die Beschäftigten an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorsieht.

Auch Besucher von Bewohnern von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen müssen sich unabhängig von der Inzidenz testen lassen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.