Kinderpornografie

Polizei durchsucht Häuser im Raum Landshut und Kelheim


Am Mittwochmorgen hat die Polizei mehrere Wohnungen im Raum Landshut und Kelheim durchsucht. (Symbolbild)

Am Mittwochmorgen hat die Polizei mehrere Wohnungen im Raum Landshut und Kelheim durchsucht. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am Mittwochmorgen hat die Kriminalpolizei Landshut mehrere Wohnungen im Stadtgebiet Landshut und dem Landkreis Kelheim durchsucht. Vier Personen stehen hier im Verdacht, Kinderpornografie verbreitet zu haben.

Laut Polizeibericht richten sich die Ermittlungen gegen drei Männer (25, 54 und 71) und eine Frau (64). Sie sollen seit dem vergangenen Jahr über einschlägige Plattformen kinderpornografisches Material gesucht, heruntergeladen und verbreitet zu haben. Bei den Durchsuchungen stellte die Polizei zahlreiche Datenträger sicher, die nun ausgewertet werden.

Anlässlich der Aktion betont die Polizei erneut, dass Straftäter in der Anonymität des Internets nicht folgenlos agieren können. Gerade bei Kinderpornografie bekommen die Ermittlungsbehörden häufig Tipps aus den USA, nicht selten direkt von der US-Bundespolizei FBI. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu melden und zu dokumentieren. Das führt auch in Niederbayern immer wieder zu Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen.

Ferner weist die Polizei darauf hin, dass auch bei Strafunmündigen erhebliche Konsequenzen drohen. Denn Anschlussinhaber sind bei Kindern und Jugendlichen in den meisten Fällen die Eltern. Immer wieder kommt es vor, dass auf Schülerhandys verbotenes Material gefunden wird und später die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Wohnungstür steht. Geräte, auf denen solche Inhalte gefunden werden, werden außerdem unabhängig von der Strafmündigkeit eingezogen. Die Polizei rät deswegen ganz klar: Sollte man derartige Inhalte zugeschickt bekommen, sollte man sich in der Gruppe sofort davon distanzieren, zur Polizei gehen und die Inhalte nach der Anzeigenaufnahme löschen.

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