Kreis Dingolfing-Landau
Außengastronomie kann ab Donnerstag öffnen
26. Mai 2021, 13:57 Uhr aktualisiert am 26. Mai 2021, 13:57 Uhr
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Redaktion idowa
Der Landkreis Dingolfing-Landau liegt mit einer Inzidenz von 67,2 am Mittwoch wieder stabil unter der 100er-Marke. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deshalb weiteren Öffnungsschritten bei einer Inzidenz unter 100 zugestimmt. Das teilte das Landratsamt am Mittwoch mit.
Ab Donnerstag, 27. Mai, können folgende zusätzliche Öffnungsschritte erfolgen:
- Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist möglich; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht vor Ort oder PCRTest in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich (bei Genesenen und vollständig Geimpften ist kein Test notwendig)
- Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis ist möglich; auch die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis sind zulässig. Genesene und Geimpfte sind auch hier von der Testpflicht ausgenommen
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte)
- Kontaktfreier Sport in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte gemäß den Vorgaben) ist möglich
- Es sind bis zu 250 Zuschauer mit Testnachweis bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig (Genesene und vollständig Geimpfte benötigen keinen Test)
- Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte)
- Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist (Testpflicht)
- Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis ist erlaubt (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte gemäß Vorgaben) und nach vorheriger Terminbuchung.
Seit Mittwoch gelten bereits erste Lockerungen - ein Überblick.
- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt
- Private Treffen von zwei Hausständen, maximal fünf Personen, sind erlaubt (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren ausgenommen)
- Einzelhandel: Click/Call & Meet möglich auch ohne Test
- Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Nagelstudio, Kosmetikstudio etc.): vorherige Terminreservierung, kein Testnachweis mehr erforderlich