Kultur, Sport, Hotellerie
Weitere Lockerungen in der Stadt Passau
20. Mai 2021, 17:03 Uhr aktualisiert am 20. Mai 2021, 17:03 Uhr
Passau lockert weiter und fährt die Corona-Maßnahmen zurück. Grund dafür sind die weiterhin niedrigen Corona-Zahlen in der Stadt.
Deshalb gelten im Rahmen der Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag zusätzlich folgende weitere Öffungsschritte.
Kulturelle Veranstaltungen:
Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen ist unter bestimmten Voraussetzungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher mit einem Testnachweis möglich.
Sport:
- Kontaktsport unter freiem Himmel ist in Gruppen bis zu 25 Personen zulässig unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.
- Fitnessstudios dürfen für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen: Abstandspflicht und FFP2-Maskenpflicht - außer beim Sport selbst.
- Zulässig sind Sportveranstaltungen unter freiem Himmel für bis zu 250 Gäste mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass die Zuschauer über einen Testnachweis verfügen.
Hotellerie/Unterkünfte:
Übernachtungsangebote sind zugelassen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.
Flussschifffahrt/Gästeführungen/Ausflüge etc.
Flussschifffahrten, touristische Bahn- und Reisebusfahrten sowie Stadt- und Gästeführungen dürfen unter der Voraussetzung eines Testnachweises angeboten werden.
Musikproben:
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles sind zugelassen, wenn das Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
Freibäder:
Die Öffnung von Freibädern für Besucher ist grundsätzlich nach vorheriger Terminbuchung zulässig. Der Zeitpunkt der Öffnung des peb Erlebnisbads wird von der zuständigen Stadtwerke Passau GmbH kommuniziert.