Corona in Landkreis Passau

Lockerungen beschlossen


Konsequente Corona-Maßnahmen haben zu einer Entspannung der Situation im Landkreis Passau geführt. (Symbolbild)

Konsequente Corona-Maßnahmen haben zu einer Entspannung der Situation im Landkreis Passau geführt. (Symbolbild)

Von Andreas Reichelt

Nachdem in der kreisfreien Stadt Passau die 7-Tage-Inzidenz seit längerer Zeit unter der Marke von 100 liegt, haben sich die Zahlen nun auch im Landkreis Passau deutlich verbessert. Am Sonntag wurde daher die Ankündigung weiterer Lockerungen möglich.

5 Tage in Folge unter der magischen Marke von 100, das ist die Anforderung für mehr Freiheiten in den Corona-Maßnahmen. Der Landkreis Passau hat diese Hürde am Sonntag genommen und kann nun für Dienstag Lockerungen ankündigen. Diese sehen wie folgt aus:

  • Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
  • Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist erlaubt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
  • Kontaktfreier Sport ist unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen, wobei Personen unter 14 Jahren unberücksichtigt bleiben) möglich. Zusätzlich ist unter freiem Himmel kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich.
  • Im Einzelhandel gilt Click-and-Meet ohne Test mit Terminvereinbarung.
  • Alle körpernahen Dienstleistungen sind mit Terminvereinbarung zulässig, eine Testpflicht entfällt.
  • In der Gastronomie ist die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen auch wieder zwischen 22 Uhr und 5 Uhr erlaubt. Für Öffnungen im Bereich der Außengastronomie ist neben dem Unterschreiten des Inzidenz-Schwellenwertes von 100 ein stabiles oder rückläufiges Infektionsgeschehen erforderlich. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, muss das Landratsamt mit dem Gesundheitsministerium abstimmen.
  • Gleiches gilt für Öffnungen von Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen. Über Änderungen in diesen Bereichen informiert das Landratsamt rechtzeitig.
  • An allen Schultypen und für alle Jahrgangsstufen ist wieder jedenfalls Wechselunterricht zulässig; sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann, auch Präsenzunterricht. Kindertagesbetreuungsangebote sind in festen Gruppen wieder möglich. Außerschulische Bildungsangebote sind auch in Präsenzform wieder möglich, ebenso Musik- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht.
  • Kulturstätten, etwa Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten, dürfen für Besucher bei vorheriger Terminbuchung öffnen.

"Unser Ziel muss natürlich eine weitere Reduzierung der Infektionszahlen sein", so Passaus Landrat Raimund Kneidinger. Dazu sei es nötig, bei allen Erleichterungen konsequent die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Die Erfahrung in umliegenden Städten und Landkreisen habe schließlich gezeigt, wie schnell sich Inzidenzwerte auch wieder nach oben bewegen können.