7-Tage-Inzidenz zu hoch

Ab Freitag gelten diese Corona-Regeln in Passau


Die verschärften Maßnahmen in Passau können aufgrund der aktuellen Inzidenzen gelockert werden.

Die verschärften Maßnahmen in Passau können aufgrund der aktuellen Inzidenzen gelockert werden.

Von Redaktion idowa und Andreas Reichelt

Am Dienstag wurde in Passau bereits mit der Impfung der Priorisierungsgruppe 2 begonnen. Die Altersgruppe der über 70-Jährigen wurde zur Registrierung aufgerufen. Heute liegt die 7-Tages-Inzidenz den dritten Tag in Folge über 100. Welche Maßnahmen werden nun ergriffen?

Dass die Grenzregion als besonderer Corona-Hotspot im Fokus steht, hat auch die Regierung erkannt. Daher hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Sonderzuweisung von 1.170 Impfdosen angekündigt.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper ist mit dem bisherigen Impfgeschehen dennoch zufrieden: "Nachdem fast 95 Prozent der über 80-jährigen Passauerinnen und Passauer und auch eine große Anzahl der weiteren Angehörigen der Priorisierungsgruppe 1 bereits gegen das Corona-Virus geimpft wurden, können wir in dieser Woche mit dem zweiten Schritt beginnen. Das ist nicht zuletzt auch deshalb möglich, da wir als besonders betroffene Grenzregion mit extra Impfstofflieferungen versorgt wurden. Mein Dank gilt daher der Bayerischen Staatsregierung und den politischen Mandatsträgern, die sich dafür eingesetzt haben, dass unsere exponierte Lage eine besondere Beachtung findet."

Doch während man eifrig impft, geben die Coronazahlen weiterhin Anlass zur Sorge. Seit Montag - und damit drei Tage in Folge - liegt die Inzidenz über der magischen Marke von 100.

Maßnahmen der Stadt

Weitere Lockerungen sind damit nicht mehr möglich. Ganz im Gegenteil. Wie die Pressestelle der Stadt Passau am Mittwochvormittag auf telefonische Nachfrage hin mitteilte, müsse man zu verschärften Maßnahmen zurückkehren. Ab Freitag, 0 Uhr, wird es so weit sein.

Kontaktbeschränkung:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist erlaubt mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Nächtliche Ausgangssperre: In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist entsprechend § 26 BayIfSMV begründet.

Sport:

Die Sportausübung ist wie folgt zulässig: nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (siehe oben); die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt

Handel und Dienstleistungen:

Die Öffnung von für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften (z. B. Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkten) ist erlaubt. Auch Buchhandlungen dürfen öffnen. Die Möglichkeit "click & collect" anzubieten, ist gegeben.

Kulturstätten:

Die Kulturstätten, insbesondere auch Museen und Ausstellungen, sind geschlossen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen:

Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind grundsätzlich in Präsenzform untersagt. Ausnahmen regelt § 20 Abs. 3 BayIfSMV

Nach wie vor bestehen Abstandsgebot, Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen bzw. stark frequentierten Flächen.

Eine Aufhebung dieser strengen Regelung kann erst erfolgen, wenn die Stadt Passau an drei Tagen in Folge den Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 laut RKI unterschreitet. Dies wäre frühestens für kommenden Sonntag möglich. Die Stadt Passau wird eine erneute Änderung der Regelungen selbstverständlich baldmöglichst bekanntmachen.