Stadt Passau: Richtung Normalität

Lockerungen ab Dienstag


Die Stadt Passau nähert sich langsam der Normalität. Ab Dienstag konnten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen werden.

Die Stadt Passau nähert sich langsam der Normalität. Ab Dienstag konnten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen werden.

Von Andreas Reichelt

Die Stadt Passau scheint mit ihrem Impfwunder und den strengen Corona-Maßnahmen Erfolge erzielt zu haben. Zwischenzeitlich wurde die 7-Tages-Inzidenz im Stadtgebiet mit dem niederigsten Wert in ganz Deutschland angegeben.

24,6 zeigt das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts heute an und führt für Passau zwei weitere Angaben mit auf, die besonders positiv stimmen: "Keine neuen Fälle" und "Keine neuen Todesfälle". Auch die Hürde von fünf Tagen unterhalb des Inzidenzwertes von 50 wurde bereits genommen. Grund genug, weitere Lockerungen im Umgang mit der Pandemie zu beschließen.

Folgende, von der Stadt Passau bekanntgegebenen Regelungen gelten ab Dienstag:

  • Schulen: In den Grundschulen findet Präsenzunterricht statt. In den übrigen Klassen findet Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, findet Wechselunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.
  • Kindertagesstätten: Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn das für die Schule erforderliche negative Testergebnis vorgelegt werden kann.
  • Sportausübung: Zulässig ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
  • Kulturstätten: Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe: Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe "ein Kunde pro 10 bzw. 20 m² abhängig von der Verkaufsfläche" erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt. Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und für die Sportausübung muss die Bayerische Staatsregierung das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens der Stadt Passau bereits beantragt. Sobald es vorliegt erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde außerdem in Bezug auf die Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen ergänzt. Grundsätzlich besteht für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen oder genesene Personen, deren Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt, keine Testpflicht mehr. Als vollständig geimpft gelten alle gelten alle Geimpften ab dem 15. Tag nach der abschließenden Imfpgabe.

Ausgenommen hiervon sind die Besuchsregelungen in den Senioren- und Pflegeheimen. Auch von der Kontaktbeschränkung sind diese Personen ausgenommen. Entsprechend der neuen Regelung in der Einreisequarantäneverordnung entfällt für diesen Personenkreis auch grundsätzlich die Quarantänepflicht bei der Ein- und Rückreise.