Corona-Krise

Sind Bayerns Künstler weniger wert?


Ein Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe wird ausgefüllt - hier in Schleswig-Holstein.

Ein Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe wird ausgefüllt - hier in Schleswig-Holstein.

Von Robert Braunmüller / TV/Medien

Bei den Soforthilfen für Solo-Selbstständige läuft in Bayern noch nicht alles rund

München - Der ehemalige bayerische Kunstminister Wolfgang Heubisch schlug am vergangenen Dienstag Alarm. In einer Pressemitteilung erklärte er, ihn erreichten Hilferufe aus der Künstlerszene, deren Anträge nach Corona-Soforthilfe demzufolge nicht bearbeitet werden. Auch Sanne Kurz, die Kultursprecherin der Grünen im Landtag, berichtet unserer Mediengruppe von zahlreichen Anrufen von Freiberuflern: "Die Umsetzung im Wirtschaftsministerium ist chaotisch, es werden auch dauernd die Förderbedingungen geändert", sagt sie. Freie Künstler werden wie alle anderen Solo-Selbstständigen behandelt und können beim Wirtschaftsministerium Soforthilfe beantragen.
"Wir lassen niemanden hängen", hatte Ministerpräsident Markus Söder gesagt, als er Mitte März die Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote ankündigte. Und wirklich war Bayern mal wieder das schnellste Bundesland im Erstellen der Formulare für die Corona-Soforthilfe. Das war aber nur bedingt ein Vorteil für die Betroffenen: Denn zunächst hieß es, nur Solo-Selbstständige ohne liquide Mittel dürften Hilfe beantragen, ansonsten drohten massive Strafen wegen Subventionsbetrugs. Diese Vorschrift wurde allerdings ein paar Tage später wieder fallengelassen.

Auch die Höhe der Soforthilfe hat sich geändert. Diejenigen, die schon vor über einer Woche den Antrag stellten, bekamen maximal 5000 Euro, nun sind bis zu 9000 Euro möglich. In anderen Bundesländern bekommen Solo-Selbstständige ohne weitere Angestellte bis zu 14 000 Euro - wie ist das zu erklären?
"Alle Unternehmen, welche antragsberechtigt sind, können die Soforthilfe online beantragen. Der Bund hat nun die Soforthilfe für alle Unternehmen bis zehn Mitarbeiter übernommen. Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern erhalten die Mittel vom Freistaat. Das Antragsformular ist aber immer dasselbe", teilt das Wirtschaftsministerium schriftlich auf unsere Anfrage mit. Im Klartext: In Berlin etwa gibt es für einen Solo-Selbstständigen das Fördergeld von Bund und Land, in Bayern nur das vom Bund.

Immerhin, diejenigen die früh den Antrag gestellt haben und eine geringere Fördersumme erhalten haben, können noch einen Antrag hinterherschicken: "Wenn die bisher beantragen Mittel der Soforthilfe nicht ausreichen, kann man aufstocken und mit einem neuen Antrag den Differenzbetrag beantragen", so das Wirtschaftsministerium. Ein bisschen Geduld allerdings sollte man haben, denn laut Wirtschaftsministerium können "von der Antragstellung bis zur Auszahlung bis zu zwei Wochen vergehen". Doch in der Praxis stellte sich schnell heraus, dass die Soforthilfe für die meisten Künstler nicht wirkt. Schriftsteller, Musiker, Kabarettisten, denen schon vertraglich zugesagte Auftritte wegbrachen, können dafür keinen Ersatz beanspruchen. "Eine Zahlung für Ausfallhonorare ist nicht vorgesehen", sagt Jürgen Enninger vom Kompetenzteam für Kultur- und Kreativwirtschaft in München. Ihn stört, dass es in jedem Bundesland andere Regelungen gibt- und bayerische Künstler ganz besonders wenig Aussicht auf Hilfe haben. Er schlägt in finanzielle Not geratenen Künstlern daher vor, es kurzfristig mit ALG II zu versuchen, also Hartz IV zu beantragen, falls sie nnicht unter den Corona-Schutzschirm fallen.
Berlin übrigens, das erst zehn Tahe nach Bayern die Soforthilfe-Anträge bearbeitete und auszahlte, hat die Taktik auch schon wieder geändert. der Topf ist leer, Solo-Selbstständige, die später die Formulare ausfüllten, bekommen nun weniger. Enninger hofft immer noch darauf, dass es bald eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird, ansonsten haben manche Künstler halt weniger Glück, je nachdem, wo man wohnt.